Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

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IX. 
Nationalliste 
über die 
im...........................··......................................·..................·......................................................................·.......·..........................·...........·.... 
imJahre18..demMilitärÜberwiesenenMannschaften. 
Nummer Vor— Stand Geburts- Letzter Amtshaupt- * Zu welcher 
S 6 oder Aufenthalts-|mannschaft, Truppen—- 
-— . und Jahr ort und *n“37 die gattung Anmerkungen. 
— * Zunamen Gewerbe. und Ort.rtsobrig- Gestellung * der Mann 
8 « 20. Tag. keit. erfolgt ist. sich eignet. 
a) aus der laufenden Altersclasse. 
2c. · 
b) von den auf Grund § 13 des Gesetzes zurückgestellten Mannschaften, und zwar: 
aa) aus der Altersclasse 18 
ꝛc. ꝛc. 
bb) aus der Altersclasse 18. 
2c. cc. 
Cc) aus der Altersclasse 18. 
J) von den auf Grund § 20 des Gesetzes bei der vorjährigen Aushebung zurückgestellten Mannschaften. 
ꝛc. ꝛc. 
X. 
Verzeichniß 
der bei der Aushebung des Jahres 18. 
a) als Familienernährer zeitlich befreiten, 
b) auf Grund § 8 und 
c) auf Grund § 20 des Gesetzes zurückgestellten Mannschaften 
iuinn. .................................··..........................................................................·...... 
Nummer Vor— Stand Geburts- Nachweisung 
2 . . der Familien- v 
2 und oder Jahr Ort. Aufenthaltsort. verhältnisse. Anmerkung. 
22 Zunamen. Gewerbe. und Tag. Fol. Actorum. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
a) Zeitlich befreite Familienernährer. 
2c. 
20. 
  
  
b) Auf Grund § 8 des Gesetzes zurückgestellte Mannschaften. 
20 
2 
Jc) Auf Grund § 20 des Gesetzes zurückgestellte Mannschaften. 
2.— 
2. 
 
	        
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