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Wären also 100 Thaler Capital wieder aufgegeben worden, so würde die Zuwachsrente
beziehendlich
5,186 Thlr. 6,797 Thlr. 9,1229 Thlr.
betragen.
4) Auf ähnliche Weise ist für die betreffende Genußepoche die Zuwachsrente zu einer
Invalidenrente zu berechnen. Für Einen Thaler Capital beträgt diese Zuwachsrente CZu-
wachsrenteneinheit):
für die Epoche: Thlr. für die Epoche: Thlr.
30. Jahr 0,01861 47. Jahr 0,03509
31. — 0,o 1923 48.= 0,03671
32. 0,o 1984 49.! 0,o 3846
33. 0,o 2050 50. 0,o 1033
34. 0,o2 119 51. 0,o 4236
35. 0,o2192 52. 0,o 453
36. 0,02267 53. 0,046838
37. — 0,02349 54. — 0,04926
38. 0,o 2435 56. 0,o 5 4%
39. 0,o 252 7 57. 0,o 5756
40. 0,02626 58. 0,06076
41. — 0,02730 59. 0,06424
42. 0,o 2843 61.4 0,07196
43. 0,o 2960 62. 0,o 6 33
44. 0,o 308r 63. O,oso? 8
45.= 0,o 32218 64. 0,08598
46. 0,o 335 8
# 14. 1) Die den Versicherten auszuhändigenden Bücher (Einlagebücher), für welche
bei der ersten Einzahlung die § 3,3 bestimmte Vergütung vom Einleger zu entrichten ist, er-
halten im Wesentlichen die unter C ersichtliche Einrichtung und werden mit fortlaufenden
Nummern und mit dem Stempel der Altersrentenbank versehen.
2) Die Einträge in diese Bücher erfolgen ohne Ausnahme bei der Altersrentenbank selbst.
15. 1) Jeder Versicherte erhält, auch in den nach § 7 oben (§ 4 und § 5 des Ge-
setzes) nachgelassenen Fällen, nur Ein solches Buch, in welches alle ihn betreffenden Einlagen
und die denselben entsprechenden Renten einzutragen sind.
2) In dieses Buch ist bei der erstmaligen Einzahlung einzutragen:
a) der Familienname, die Vornamen und der Geburtstag des Versicherten;
b) die Angabe über dessen bürgerliche Stellung, Gewerbe und wesentlichen Wohnort;
1858. 47