Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

( 317) 
90) Bekanntmachung, 
die Bezeichnung der bei Hohenstein und Ernstthal gelegenen Eisenbahnstation 
betreffend; 
vom Sten November 1858. 
Nechem das Finanzministerium beschlossen hat, der in der Bekanntmachung, die Betriebs- 
eröffnung auf der Staatseisenbahnstrecke zwischen Chemnitz— Gößnitz—-Zwickau rc. betreffend, 
vom 2 sten vorigen Monats, benannten Eisenbahnverwaltung Hohenstein die Bezeichnung 
„Hobenstein-Ernstthal“ 
beizulegen, so wird solches andurch nachträglich bekannt gemacht. 
Dresden, am Sten November 1858. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Opelt. 
  
. 91) Bekanntmachung, 
den Commissar für die Tharandt-Freiberger Staatseisenbahn betreffend; 
vom 1 Oten November 1858. 
De Finanzministerium hat mit Allerhöchster Genehmigung beschlossen, zum Königlichen 
Commissar für den Bau der Tharandt-Freiberger Staatseisenbahn 
den Directionsrath Robert Theodor Opelt 
zu ernennen. 
Indem wegen weiterer Organisation der Bauverwaltung für gedachte Bahn Entschließung 
und Bekanntmachung zur Zeit vorbehalten bleibt, wird solches hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 1 Oten November 1858. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Schnabel.
	        
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