Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

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stein -Ernstthal und Meerane (vergl. Bekanntmachung vom 20sten October 1856, Gesetz- 
und Verordnungsblatt Seite 389 und Bekanntmachung vom 29sten April 1857, Gesetz- 
und Verordnungsblatt Seite 72) die Betriebstelegraphenstationen zu 
Glauchau und Gößnitz 
vom 
Isten December laufenden Jahres 
ab für die allgemeine telegraphische Correspondenz unter den Bestimmungen des — bei allen 
Telegraphenstationen käuflichen — Reglements für die telegraphische Correspondenz im Deutsch- 
Oesterreichischen Telegraphenvereine, sowie für den internen telegraphischen Verkehr im Bereiche 
der Königlich Sächsischen Staats= und Eisenbahntelegraphenlinien vom 1sten März 1858 
eröffnet werden. 
Ferner wird von demselben Zeitpunkte an die nach der oben angezogenen Bekanntmachung 
vom 29sten April vorigen Jahres bei der Eisenbahntelegraphenstation Meerane bestehende 
Beschränkung des Tagesdienstes aufgehoben werden und die Bestimmung im §& 4 des er- 
wähnten Telegraphenbetriebsreglements in Kraft treten. 
Es wird dieß zur allgemeinen Kenntnißnahme andurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 25sten November 1858. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Opelt. 
  
95) Decret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Oelsnitz bei Stollberg; 
vom 29sten October 1858. 
Waogn, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
2c. 2264. 26c. 
thun hiermit kund, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern die 
von dem Gemeinderathe zu Oelsnitz bei Stollberg beschlossene Errichtung einer von der Ge- 
meinde zu vertretenden Sparcasse daselbst genehmigt und dem vorgelegten Sparcassenregulative 
unter Bewilligung der in §§ 13, 16, 17 und 18 enthaltenen Rechtsvergünstigungen Unsere 
Bestätigung dergestalt ertheilt haben, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nach- 
gegangen werden soll.
	        
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