Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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rungs-Assessor Veil, unter Belassung seines Titels und Rangs und unter Enthebung von 
den Nebenämtern eines Mitglieds der Landgestüts-Commission und der Aufsichts-Commission 
für die Staats-Kranken-Anstalten Winnenthal und Zwiefalten, auf sein Ansuchen gnädigst 
übertragen, 
die erledigte erste Lehrstelle an der unteren Abtheilung der hiefigen Realschule dem 
Professor Seeger an vieser Anstalt, so wie "6 
die hicdurch in Erledigung kommende zweite Lehrstelle an derselben Abtheilung dem 
Poofessor Ritter, vormaligen Hülfslehrer an der polytechnischen Schule, definitiv gnäoigst 
verliehen, 
dem Candidaten Ziegler, von Ulm, die von ihm bisher provisorisch bekleidete Pro- 
fessorsstelle an dem oberen Gymnasium in Stuttgart definitiv, 
die erlevigte Lehrstelle an der vierten Klasse des Gymnasiums in Stuttgart dem Piä- 
zeptor Kielmeyer von der dritten Klasse gnädigst übertragen, und demselben, so wie 
dem Präzepter Schmidt an der zweiten Abeheilung der dritten Klasse vieser Anstalt 
der Titel von Ober-Präzeptoren gnädigst verliehen, 
die an der zweiten Klasse der Elementarschule in Stuttgart erledigte Lehrstelle dem bis- 
herigen Lehrer an der ersten Klasse dieser Anstalt, Völker, 
die erledigte evangelische Pfarrei Wendlingen, Dekanats Eßlingen, dem Pfarrer Flat! 
in Zell und Altbach, vesselben Dekanats, 
vie erlevigte evangelische Stadtpfarrei Wildberg, Dekanats Nagold, dem Pfarrverweser 
Käferle in Westheim, Dekanats Hall, und 
die erledigte Präzeptorsstelle in Weinsberg dem Verweser der Helfers= und Präzeptors= 
stelle in Leutkirch, Jrion, gnädigst übertragen worden. 
II. Verfügungen der Departementc. 
A) Des Departements des Innern. 
6 Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung betreffend die Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Johannes Bürk zu Horb 
auf das von ihm vorgelegte Instrument zum Ausmessen stehender Baumstämme. 
Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 17. d. M. 
ist dem Johannes Bürk zu Horb auf das von ihm vorgelegte Instrument zum Ausmessen