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E.
Formular
u dem nach § 41 des Gesetzes vom 14ten November 1835 und § 15 der Ausführungsverordnung
om 10ten December 1858 nach erfolgter Approbation eines neuen Catasters oder Catasternach-
trags auf Grund derselben für die betreffenden Versicherten auszustellenden Recognitions-
und Versicherungsscheine.
Rerognitions- und Versicherungsschein.
Ort: N.
Catasternummer
J. N. (Besitzer eines Hufenguts) hat bei der Königl. Landes- Zmmobiliartrandversicherungsanstalt laut (Cataster oder
des ten Catasternachtrags) vom (usten Januar oder 1sten Juli dieses Jahres).
ein Wohngebäude
ein Zuchtviehstallgebäude mit überbauten Wirthschafteräumen .
ein Wohn- und Zugviehstallgebäude
ein Wagenschuppengebäude
ein Scheunengebäude rechts von 4
ein zweites dergleichen links von .
N. den ten 18
(Das Gerichtsamt daselbst.
N. N. Gerichtsamtmann.)
(Der Stadtrath daselbst.
J. JN. Bürgermeister.)
(L. S.)
nach dem Zeitwerthe mit
versichert mit
Einf chluß
Ausschluß Einschlus Ausschluß
des Mauerwerks. des Mauerwerks.
Dhaler. * Thaler. Thaler. Thaler.
6000 4200 4200
1575 1025 1575 –
1500 1200 1125
800 675 675
2500 1800 2300 –
1875 1050 1875 —
Sa.6875 4875
—–—. —„—
11750 Thlr.
Anmerkung: Gegen Ausbändigung dieses Recognitions= und Versicherungsscheins ist das krühere Versicherungszeugniß
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zurückzufordern.
1858.