Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

(367 ) 
E. 
Formular 
u dem nach § 41 des Gesetzes vom 14ten November 1835 und § 15 der Ausführungsverordnung 
om 10ten December 1858 nach erfolgter Approbation eines neuen Catasters oder Catasternach- 
trags auf Grund derselben für die betreffenden Versicherten auszustellenden Recognitions- 
und Versicherungsscheine. 
Rerognitions- und Versicherungsschein. 
Ort: N. 
Catasternummer 
J. N. (Besitzer eines Hufenguts) hat bei der Königl. Landes- Zmmobiliartrandversicherungsanstalt laut (Cataster oder 
des ten Catasternachtrags) vom (usten Januar oder 1sten Juli dieses Jahres). 
ein Wohngebäude 
ein Zuchtviehstallgebäude mit überbauten Wirthschafteräumen . 
ein Wohn- und Zugviehstallgebäude 
ein Wagenschuppengebäude 
ein Scheunengebäude rechts von 4 
ein zweites dergleichen links von . 
N. den ten 18 
(Das Gerichtsamt daselbst. 
N. N. Gerichtsamtmann.) 
(Der Stadtrath daselbst. 
J. JN. Bürgermeister.) 
(L. S.) 
  
nach dem Zeitwerthe mit 
versichert mit 
  
Einf chluß 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ausschluß Einschlus Ausschluß 
des Mauerwerks. des Mauerwerks. 
Dhaler. * Thaler. Thaler. Thaler. 
6000 4200 4200 
1575 1025 1575 – 
1500 1200 1125 
800 675 675 
2500 1800 2300 – 
1875 1050 1875 — 
Sa.6875 4875 
—–—. —„— 
11750 Thlr. 
Anmerkung: Gegen Ausbändigung dieses Recognitions= und Versicherungsscheins ist das krühere Versicherungszeugniß 
58 
zurückzufordern. 
1858.
	        
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