Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

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Andere bleibende oder vorübergehende Portobefreiungen können nur auf Grund specieller 
Anordnung stattfinden. 
Eintritt dieses 65. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1 sten Juli 1859 in Wirksamkeit, von 
Gesetzes. demselben Zeitpunkte an ist die Postordnung vom 2 7sten Juli 1713 und sind alle sonstigen 
Bestimmungen über Gegenstände, über welche durch gegenwärtiges Gesetz verfügt wird, mit 
alleiniger Ausnahme der auf Staatsverträgen beruhenden Bestimmungen, aufgehoben. 
Ausführung. l 66. Mit der Ausführung dieses Gesetzes ist Unser Finanzministerium beauftragt. 
Urkundlich haben Wir dasselbe eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel bei- 
drucken lassen. 
So geschehen zu Dresden, am 7ten Juni 1859. 
Johann. 
S Richard Freiherr von Friesen. 
MÆ 37) Postordnung 
zu Ausführung des Postgesetzes vom 7ten Juni 1859; 
vom 7ten Juni 1859. 
Zu Ausführung des Postgesetzes vom heutigen Tage wird hiermit Nachstehendes festgesetzt: 
I. Abschnitt. 
.Von dem Postregale und dem Postzwange. 
Zu #G6 2 des Postgesetzes. 
Begriff des #f1. Als verschlossen ist ohne Unterschied des Verschlußmittels jede nicht völlig offene 
Verschlusses. Mittheilung zu betrachten. 
  
Zu & 5 des Postgesetzes. 
Nähere Be- 62. Die Postbeförderung, in deren Mangel jede Versendung gestattet ist, braucht keine 
ummung des directe zu sein; die Bestimmungen über den Postzwang treten vielmehr auch dann ein, wenn 
Postverbind= die Postbeförderung auf einem Umwege und zwar gleichviel, ob mittelst Gespanns, Boten oder 
ung. auf Eisenbahnen stattfindet. 
Zu #6 des Postgesetzes. 
Beförderung 83. An allen Orten, in welchen eine Postanstalt (oder Briessammlung) errichtet ist, 
innerhalb des findet auch eine regelmäßige Bestellung von Localbriefen Statt; es ist daher das Sammeln und 
Bestellbezirks. 
Bestellen von Briefen innerhalb solcher Orte untersagt.
	        
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