Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

(XIII. ) 
  
F. 
Fabrikanten, hierländische, — bei welcher Behörde in Paris sie ihre Fa- 
brik= und Handelszeichen zu deponiren haben, wenn sie auf den ihnen 
desfalls zugesicherten gesetzlichen Schutz in Frankreich Anspruch machen 
wollen 
Fabrikzeichen Königlich Sachsischer Fabrikanten, Handelsleute oder Land- 
wirthe — bei welcher Behörde in Paris dieselben zu deponiren sind, 
wenn Letztgenannte in Folge Art. 19 des mit der Kaiserlich Französi- 
schen Regierung unterm 19ten Mai 1856 abgeschlossenen Vertrags 
von dem ihnen zugesagten gesetzlichen Schutze in Frankreich Gebrauch 
machen wollen 
Falkenstein, Stadt, — Bestätigung ver dasigen Sparcassenordnung . 
Feldschl ößchen zu Dresden — Bestatigung der Statuten der dastgen Actien- 
bierbrauerei . . 
Ferien bei den Untergerichten — deren Eintritt und Dauer 
Festungen, s. Bundesfestungen. 
Finanzgesetz auf die Jahre 1858, 1859 und 1860 — Nachtragsgeses hlerzu 
— Ausführungsverordnung zu diesem Nachtragsgesetze 
Fleischer, s. Bankschlächter. 
Frankreich, Kaiserreich, — Vorschriften über Deposition von Fabrik= und 
Handelszeichen Königlich Sächsischer Fabrikanten, Handelsleute oder 
Landwirthe in Paris, wenn letztere sich den ihnen im Art. 19 des mit 
der dasigen Regierung unterm 19ten Mai 1856 abgeschlossenen Ver- 
trags zugesagten gesetzlichen Schutz in Frankreich sichern wollen 
Französische Staatsangehörige, im Königreiche Sachsen sich aufhal- 
tende, — deren Legitimation durch sogenannte Einregistrirungszeugnisse 
Frauenvereine, Obererzgebirgische und Voigtländische, — Bestätigung des 
Gesammtstatuts für selbige 
Freiberg = Tharandter Eisenbahn — Geset über Ubtreiuig von 
Grundeigenthum zu deren Anlegung . 
— Ausführungsverordnung dazu 
— Jichtung derselben. 
G. 
Gasbeleuchtung, s. Döbeln — Meerane — Meißen. 
Gaszähler — Verfahren bei Prüfung und Stempelung derselben 
Gebühren der Bezirksthierärzte für Ausstellung eines Zeugnisses von der in 
den &# 10 und 12 des Gesetzes über Ausübung der Thierheilkunde 
gedachten Art — Ansatz dafüur . . 
— für die Aichung von Gasmessern — Höhe aurbn 
Gebührentare, neue, für die Aichbehörden. 
Geld, s. Münzen. 
Geldgewich te — bei welcher Behörde dieselben zur Revision zu stellen sind 
Gerichte in den Schönburgischen Receßherrschaften — Einschärfung der für 
selbige in Beziehung auf üntersuchungen gegen militarpflichtige Ver 
sonen bestehenden Vorschriften . 
  
Tag. 
15 März 
15 März 
8 Nov. 
7 Nov. 
10 März 
13 Juni 
14 Juni 
15 März 
14 März 
4 März 
2 Aug. 
4 Aug. 
2 * 
26 Sept. 
2 April 
26 Sept. 
8 Aug. 
5 März 
11 Febr. 
  
Seite. 
52 fg. 
52 fg. 
340 fg. 
339 
46 fg. 
164 fg. 
165 fg. 
52 fg. 
51 
55 
279 fg. 
280 fg. 
316 fg. 
57 
317 fg. 
285, 293 fg. 
45 
19 
  
Paragraph. 
1—8 
1—3 
1—3 
1—3 
1—3 
1—11 
8
	        
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