(XIII. )
F.
Fabrikanten, hierländische, — bei welcher Behörde in Paris sie ihre Fa-
brik= und Handelszeichen zu deponiren haben, wenn sie auf den ihnen
desfalls zugesicherten gesetzlichen Schutz in Frankreich Anspruch machen
wollen
Fabrikzeichen Königlich Sachsischer Fabrikanten, Handelsleute oder Land-
wirthe — bei welcher Behörde in Paris dieselben zu deponiren sind,
wenn Letztgenannte in Folge Art. 19 des mit der Kaiserlich Französi-
schen Regierung unterm 19ten Mai 1856 abgeschlossenen Vertrags
von dem ihnen zugesagten gesetzlichen Schutze in Frankreich Gebrauch
machen wollen
Falkenstein, Stadt, — Bestätigung ver dasigen Sparcassenordnung .
Feldschl ößchen zu Dresden — Bestatigung der Statuten der dastgen Actien-
bierbrauerei . .
Ferien bei den Untergerichten — deren Eintritt und Dauer
Festungen, s. Bundesfestungen.
Finanzgesetz auf die Jahre 1858, 1859 und 1860 — Nachtragsgeses hlerzu
— Ausführungsverordnung zu diesem Nachtragsgesetze
Fleischer, s. Bankschlächter.
Frankreich, Kaiserreich, — Vorschriften über Deposition von Fabrik= und
Handelszeichen Königlich Sächsischer Fabrikanten, Handelsleute oder
Landwirthe in Paris, wenn letztere sich den ihnen im Art. 19 des mit
der dasigen Regierung unterm 19ten Mai 1856 abgeschlossenen Ver-
trags zugesagten gesetzlichen Schutz in Frankreich sichern wollen
Französische Staatsangehörige, im Königreiche Sachsen sich aufhal-
tende, — deren Legitimation durch sogenannte Einregistrirungszeugnisse
Frauenvereine, Obererzgebirgische und Voigtländische, — Bestätigung des
Gesammtstatuts für selbige
Freiberg = Tharandter Eisenbahn — Geset über Ubtreiuig von
Grundeigenthum zu deren Anlegung .
— Ausführungsverordnung dazu
— Jichtung derselben.
G.
Gasbeleuchtung, s. Döbeln — Meerane — Meißen.
Gaszähler — Verfahren bei Prüfung und Stempelung derselben
Gebühren der Bezirksthierärzte für Ausstellung eines Zeugnisses von der in
den 10 und 12 des Gesetzes über Ausübung der Thierheilkunde
gedachten Art — Ansatz dafüur . .
— für die Aichung von Gasmessern — Höhe aurbn
Gebührentare, neue, für die Aichbehörden.
Geld, s. Münzen.
Geldgewich te — bei welcher Behörde dieselben zur Revision zu stellen sind
Gerichte in den Schönburgischen Receßherrschaften — Einschärfung der für
selbige in Beziehung auf üntersuchungen gegen militarpflichtige Ver
sonen bestehenden Vorschriften .
Tag.
15 März
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8 Nov.
7 Nov.
10 März
13 Juni
14 Juni
15 März
14 März
4 März
2 Aug.
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26 Sept.
2 April
26 Sept.
8 Aug.
5 März
11 Febr.
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