(XV))
H.
Handelsleute, hierländische, — bei welcher Behörde in Paris sie ihre Fabrik-
und Handelszeichen zu deponiren haben, wenn sie auf den ihnen desfalls
zugesicherten gesetzlichen Schutz in Frankreich Anspruch machen wollen
Handelsreisende — Vereinbarung der hiesigen Regierung mit mehreren
Cantonen der Schweiz wegen gegenseitiger Behandlung derselben be-
züglich der gewerblichen Abgaben
Handels= und Schifffahrtsvertrag — Abschluß desselben zwischen
Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins einer Seits und
der Argentinischen Conföderation anderer Seits
Handelszeichen Königlich Sächsischer Fabrikanten, Handelsleute oder Land-
wirthe — bei welcher Behörde in Paris dieselben zu deponiren sind,
wenn Letztgenannte in Folge Art. 19 des mit der Kaiserlich Französi-
schen Regierung unterm 19ten Mai 1856 abgeschlossenen Vertrags
von dem ihnen zugesagten geseblichen Schute in NFrankreich Gebrauch
machen wollen
Hohlmaaße für Flüssigkeiten — wie selbige beschaffen sein müssen .
Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner etwa aufgefundenen Einlage-
und Quittungsbücher der Sparcassen zu Dahlen. Eppendorf un und Fal-
kenstein — ist statthaft .
Hypotheken-Verstcherungsgesellschaft Sächsische, — Bestätigung
der Statuten derselben ....
J.
Jagdkarten — an welche Cassenverwaltung der Betrag der Gebühren dafür
einzurechnen ist
Inhibition der in die Sparcassen zu zu Dahlen, Eppendorf und Pollmien
eingelegten Gelder nebst Zinsen — ist unstatthaft
Juristische Praxis — Beschaffenheit der Prüfungen für deren Verleihung
Justizstatistik — die Bearbeitung derselben wird für die Zukunft durch den
Oberstaatsanwalt ersolgen. .. .
K.
Karten, s. Jagdkarten — Paßkarten.
Katholiken — Ausschreiben für die von selbigen im Jahre 1859 5 ent-
richtende Kirchenanlage .
Kirchenanlage, katholische, dießfährige, — Ausschreiben dafür ..
Kirch engesellschaft, deutsch -katholische, in Sachsen — Statut für selbige
Kohlenabbaue, (. Steinkohlenabbaue.
Kokes — welche Maaße bei dessen Verkaufe anzuwenden sinded
— Berichtigung des & 4 der hierauf bezuglichen Verordnung vom zosten
October 1859 .
Tag.
15 März
1858.
27 Dec.
1859.
8 Sept.
15 März
1858.
28 Dec.
1859.
31 Jan.
23 Julie
8 Nov.
12 Sept.
3 Jan.
31 Jan.
23 Juli
8 Nov.
16 Nov.
21 Nov.
30 Aug.
30 Aug.
17 Sept.
20 Oct.
16 Dec.
Seite.
52 fg.
1 fg.
301 fg.
52 fg.
9fg.
45
285
341
314
11
45
285
341
342 fg.
346 fg.
320
327 fg.
333 fg.
375
Paragraph.
1 —4
1 —5
1 — 17
1—16
1— 15