Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

(XV)) 
  
H. 
Handelsleute, hierländische, — bei welcher Behörde in Paris sie ihre Fabrik- 
und Handelszeichen zu deponiren haben, wenn sie auf den ihnen desfalls 
zugesicherten gesetzlichen Schutz in Frankreich Anspruch machen wollen 
Handelsreisende — Vereinbarung der hiesigen Regierung mit mehreren 
Cantonen der Schweiz wegen gegenseitiger Behandlung derselben be- 
züglich der gewerblichen Abgaben 
Handels= und Schifffahrtsvertrag — Abschluß desselben zwischen 
Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins einer Seits und 
der Argentinischen Conföderation anderer Seits 
Handelszeichen Königlich Sächsischer Fabrikanten, Handelsleute oder Land- 
wirthe — bei welcher Behörde in Paris dieselben zu deponiren sind, 
wenn Letztgenannte in Folge Art. 19 des mit der Kaiserlich Französi- 
schen Regierung unterm 19ten Mai 1856 abgeschlossenen Vertrags 
von dem ihnen zugesagten geseblichen Schute in NFrankreich Gebrauch 
machen wollen 
Hohlmaaße für Flüssigkeiten — wie selbige beschaffen sein müssen . 
Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner etwa aufgefundenen Einlage- 
und Quittungsbücher der Sparcassen zu Dahlen. Eppendorf un und Fal- 
kenstein — ist statthaft . 
Hypotheken-Verstcherungsgesellschaft Sächsische, — Bestätigung 
der Statuten derselben .... 
J. 
Jagdkarten — an welche Cassenverwaltung der Betrag der Gebühren dafür 
einzurechnen ist 
Inhibition der in die Sparcassen zu zu Dahlen, Eppendorf und Pollmien 
eingelegten Gelder nebst Zinsen — ist unstatthaft 
Juristische Praxis — Beschaffenheit der Prüfungen für deren Verleihung 
Justizstatistik — die Bearbeitung derselben wird für die Zukunft durch den 
Oberstaatsanwalt ersolgen. .. . 
K. 
Karten, s. Jagdkarten — Paßkarten. 
Katholiken — Ausschreiben für die von selbigen im Jahre 1859 5 ent- 
richtende Kirchenanlage . 
Kirchenanlage, katholische, dießfährige, — Ausschreiben dafür .. 
Kirch engesellschaft, deutsch -katholische, in Sachsen — Statut für selbige 
Kohlenabbaue, (. Steinkohlenabbaue. 
Kokes — welche Maaße bei dessen Verkaufe anzuwenden sinded 
— Berichtigung des & 4 der hierauf bezuglichen Verordnung vom zosten 
October 1859 . 
  
Tag. 
15 März 
1858. 
27 Dec. 
1859. 
8 Sept. 
15 März 
1858. 
28 Dec. 
1859. 
31 Jan. 
23 Julie 
8 Nov. 
12 Sept. 
3 Jan. 
31 Jan. 
23 Juli 
8 Nov. 
16 Nov. 
21 Nov. 
30 Aug. 
30 Aug. 
17 Sept. 
20 Oct. 
16 Dec. 
  
Seite. 
52 fg. 
1 fg. 
301 fg. 
52 fg. 
9fg. 
45 
285 
341 
314 
11 
45 
285 
341 
342 fg. 
346 fg. 
320 
327 fg. 
333 fg. 
375 
  
  
Paragraph. 
1 —4 
1 —5 
1 — 17 
1—16 
1— 15
	        
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