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Nachrichtsertheilung bei Verhaftung eines Postbeamten § 11, zu § 15 des Pestgesetzes.
Hülfsvorspann. .. . -12,--17,- -.
Spannbezirke - unter 1
Spannlisten 0 * 2
Spannzettel. 42 2
Verpflichtung der Ortsobrigkeit . --: -4.
Wechsel des Spanndienstes 4 * 5
Spannmanuale * 6
Ablehnungsgründe = 7v
a) für Ortschaften,
b) für Ortseinwohner.
Umfang des Spanndienstes . . .-- -8«
Obliegenheiten der Anspänner " „ 9.
Entschädigung der Anspänner im Falle der ich
ihrer Pferdi „ . 10.
Aufenthalt der Anspänner am Stationsorte ... -- -11.
Anzeigen wegen verweigerten oder nicht rechtzeitig gestallten
Hülfsvorspanns -2 -Ê12.
Einziehung rückständiger und Rückerstattung zu viel gezahlter
Postgebühren -18, zu 8 18 des Postgefetzes.
Gleichstellung der Postvorstände in Bezug auf die unter-
haltung von Passagierstuben . 14, 20 -
Nähere Bezeichnung der spanndienstfreien Postpferde -15, -2 21 - -
Obliegenheiten der Transportunternehmer .. e186, -8822 und 23 des Postgesetzes.
III. Abschnitt.
Von der Gewährleistung der Postanstalt.
Vorschriften in Bezug auf die äußere Beschaffenheit der Post-
sendungeen 1 J8§ 17, zu §§ 24, 25, 28, 33 und 34
a) Allgemeine: des Postgesetzes.
Außenseite = nnter 1.
Adresse " .# 2.
Signatur „" * 3.
Verpackung " -4 -4
Verschluß : . 5
b) Besondere:
Begleitbriefe zu Fahrpostsendungen 6 = 6.
Geld= und Werthsendungen, * „ 7.
Baareinzahlungen 1
Vorschußsendungen „" -9.
Recommandirte Briefe * ½: *: 10.
Retourrecepisse, Laufzettel = 11.
Expreß zu bestellende Sendungen „" 12.
1859. 24