Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

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3) Vorausbezahlung des Extrapost= und Couriergeldes. 
4) Entschädigung des Reisenden wegen verzögerter Abfertigung und Vergütung von Wartegeld 
Seiten des Reisenden an den Posthalter. 
5) Bespannung. 
6) Anhalten unterwegs; Wechseln der Pferde. 
7) Zurückbeförderung mit denselben Pferden. 
8) Abweichen von der Poststraße. 
9) Reihenfolge in der Abfertigung der Extraposten. 
10) Beförderungszeiten. 
11) Führung des Gespanns. 
12) Anbringen von Beschwerden. 
VII. Abschnitt. 
Beförderung von Briefen und Packeten mit Staffetten. 
Umfang dieser Beförderung . . 847. 
Beförderung der Staffettensendungen mit den Eisenbahnen. § 48. 
Aushändigung einer Staffettensendung an den Adressaten derselbben §49. 
VIII. Abschnitt. 
Taxbestimmungen. 
Tarif .......... . 850. 
A. Für Brief= und Fahrpostsendungen. 
à) Allgemeine Bestimmuntgen. 
Portomeilenzeiger .. ... . .. §51. 
Postcoursmeilenzeiger ... ... . 852. 
Gewicht. ... . . 853. 
Portoberechnung in Neugroschen . . .. §54. 
Frankirungsfreiheit. 8 55 
b) Tarbestimmungen für Briefe. 
Briefpostsendungen. Gewicht des einfachen Briefs 
Recommandirte Briefe . 
Kreuzbandsendungen. 
Waarenproben= und Mustersendungen in Briefen 
Adreßbriefe 
Unrichtig geleitete Briefe 
Retourbriefe 
Reclamirte Briefe 
Retourrecepisse 
0% CO CO c0 c0 c0% c0% c0 &0% 
—S——————— 
SS0#0 
c) Taxbestimmungen für Packereisendungen. 
Packereipostsendungen . 865. 
Werthbeträge unter 1 Thaler § 66. 
Sendungen in Abtheilungen 867.
	        
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