Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

(278 ) 
höhung der letzteren bis zum Betrage von 100,000 Thalern — — Genehmigung gefunden 
hat, auf diese erhöhte Anleihe auszudehnen gnädigst geruht haben; 
So wird Solches hiermit zur Nachricht und Nachachtung für die Behörden und sonst 
Jedermann, den es angeht, öffentlich bekannt gemacht. 
Dresden, am 1 4ten Juli 1859. 
Die Ministerien des Innern und der Justiz. 
Frhr. v. Beust. v. Behr. 
Lehmann. 
— 
62) Deecret 
wegen Bestätigung der Statuten der Sächsischen Champagnerfabrik zu Dresden; 
vom 1 2ten Juli 1859. 
D. Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den 
Statuten des unter dem Namen: Sächsische Champagnerfabrik in Dresden begründeten 
Actienvereins die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den Bestimmungen 
dieser Statuten allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ertheilt worden. 
Dresden, den 1 2ten Juli 1859. 
#. Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. Weiß. 
  
Letzte Absendung: am Sten August 1859.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.