Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

(281) 
Hilbersdorf, 
Zug 
und 
der Stadt Freiberg 
betroffen. 
Dresden, den 4ten August 1859. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Demnth. 
  
& 65) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten der Vereins-Bierbrauerei zu Leipzig; 
vom 30sten Juli 1859. 
D. Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den 
Statuten des unter dem Namen Vereins-Bierbrauerei zu Leipzig daselbst zusammengetretenen 
Actienvereins die gebetene Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den Bestimmungen die- 
ser Statuten allenthalben nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 30sten Juli 1859. 
#i Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. Demuth. 
  
& 66) Verordnung, 
Nachträge zur Postordnung vom 7ten Juni 1859 betreffend; 
vom 10ten August 1859. 
In Nachtrag zur Postordnung vom 7ten Juni dieses Jahres und beziehendlich zu deren 
Erläuterung wird hierdurch Nachstehendes bekannt gemacht und verordnet: 
1. 
Zu #& 17, pet. 12 der Postordnung. 
Briefe, welche sogleich nach ihrer Ankunft dem Adressaten besonders zugestellt werden 
sollen, müssen, um die im § 28 des Postgesetzes zugesicherte Garantie gegen 
43“
	        
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