Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

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errichtet worden sind, erfolgt nach den Concessionsbedingungen durch die Direction der östlichen 
Staatseisenbahnen zu Dresden. 
Von derselben werden der Fahrplan und die Tarife für Personen-, Reisegepäck-, Equi- 
pagen-, Güter= und Thier-Beförderung bekannt gemacht werden. 
Auf der gedachten Bahnstrecke kommen das allgemeine Staatseisenbahnreglement für die 
Beförderung von Personen, Reisegepäck, Equipagen, Pferden und Hunden vom ssten April 
1854 und das allgemeine Güter= und Viehbeförderungs-Reglement vom 1sten April 1857 
mit den für die Sächsisch-Schlesische Staatseisenbahn unter denselben Tagen bekannt gemachten 
besonderen Bestimmungen in Anwendung. Etwaige Abweichungen davon werden durch die 
genannte Staatseisenbahndirection veröffentlicht werden. 
Solches wird zu Jedermanns Nachachtung andurch bekannt gemacht. 
Dresden, den 15ten November 1859. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. Dietrich. 
93) Deeret 
wegen Bestätigung der Sparcassenordnung der Stadt Falkenstein; 
vom 8ten November 1859. 
Wöͤn, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
20. WK. 1c. 
fügen hiermit zu wissen, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien des Innern und der Justiz 
die Errichtung einer zur Benutzung der Ortseinwohner und der Umgegend von Falkenstein 
bestimmten und von dasiger Stadtgemeinde zu vertretenden Sparcasse in dieser Stadt geneh- 
migt, auch der dafür entworfenen Sparcassenordnung unter Bewilligung der §& 17, 20, 22 
und 23 enthaltenen Rechtsvergünstigungen die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung 
ertheilt haben, daß den Bestimmungen dieser Sparcassenordnung allenthalben genau nach- 
gegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
ausgefertigt und von Uns, unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels, eigenhändig voll- 
zogen worden. 
Dresden, den S8ten November 1859. . 
Johann. 
S Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
  
Johann Heinrich August von Behr.
	        
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