Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

(355 ) 
B. I. 
Uebersicht 
über die Strafrechtspflege bei dem Königlichen Gerichtsamte 
im Jahre 
I. Proceßtabelle. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1. » 2. 3. 4. 
Das Strafverfahren wurde im Laufe des Jahres Zahl der Untersuchungen, welche 
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Anmerkung: 
zu Colonne 1. Die an andere Behörden zur Fortstellung abgegebenen Untersuchungen sind nicht mitzuzählen. 
Zzu Colonne 3. Hier sind nicht nur die nach Colonne 1 erledigten, sondern auch die nach Colonne 2 unerledigt gebliebenen Untersuchungen 
zu berücksichtigen. 
Die nach Art. 47 oder Art. 58 der Strafproceßordnung abgegebenen Untersuchungen sind mitzuzählen. 
zu Colonne 4. Hierbei ist auf die Zahl der betheiligten Angeschuldigten keine Rücksicht zu nehmen. 
Als unerledigt ist auch diejenige Untersuchung zu betrachten, welche rücksichtlich nur einiger Bezüchtigten noch unerledigt, rück— 
sichtlich der übrigen Bezüchtigten aber bereits erledigt sind. 
Zu Colonne 1—4. Die in Tabelle B III' aufgeführten Vergehen sind nicht zu berüchsichtigen.
	        
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