Lateinische
Sprache.
Behandlung
des Gegenstan-
des.
Vertheilung
des Lehrstoffes.
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völlig richtiger schriftlicher Ausdruck in derselben in logischer, grammatikaler und orthegra-
phischer Beziehung, sowie Kenntniß der Hauptepochen der deutschen Literatur, der vorzüg-
lichsten Schrifisteller und wenigstens einiger ihrer Hauptwerke anzusehen.
68.Die lateinische Sprache ist besonders geeignet, als Grundlage einer klaren und
sicheren grammatikulischen Bildung zu dienen und ist nicht allein als formales Bildungs-
mittel überhaupt und für die Einsicht in die allgemeinen legischen und grammatikalischen
Sprachgesetze und Verhältnisse, sondern auch für Erlernung der französischen und englischen
Sprache von großer Wichtigkeit. So sehr aus dieser Rücksicht die Erlernung derselben Seiten
aller Zoglinge der Realschule zu wünschen wäre, so sollen doch nur alle Diejenigen, welche
nach Beendigung des Realschulcurses die Reifeprüfung (s. Abschnitt VI. 6§ 99 fg.) erstehen
wellen, zur Betreibung derselben obligatorisch verbunden sein. Für die übrigen Schüler bleibt
die Erlernung facultativ.
§69. Der Unterricht in dieser Sprache ist so zu betreiben, daß die grammatikalische
Behandlung vorherrscht. Die regelmäßige Formlehre ist innerhalb eines Jahres in der
Hauptsache durchzunehmen und der Schüler in ihr durch fortwährendes Zurückkommen auf
sie ganz zu befestigen. Im Uebersetzen aus dem Lateinischen in's Deutsche ist bereits in der
zweiten Classe von einem passenden Lesebuche und einer guten Chrestomathie zu den geeigneten
Schriftstellern selbst, wenn auch nur in stückweiser Lectüre, z. B. zu Cäsar, zu leichteren
Stücken des Cicero und Livius, Ovid und Virgil überzugehen. Bei dem Uebersetzen aus
dem Deutschen in's Lateinische ist neben den schriftlichen stplistischen Uebungen auch die münd-
liche Zurückübersetzung gelesener prosaischer Stücke in die Ursprache zu betreiben. Vom Latei-
nischsprechen ist jedoch selbst in den obersten Classen ganz abzusehen. Der Unterricht in dieser
Sprache ist aber nach und nach wo möglich in die Hand eines oder zweier Lehrer, je nach
Umfang des Bedürfnisses, zu legen, am Besten in die Hand eines Philologen vom Fache,
welcher bei klarer Einsicht in das eigenthümliche Bedürfniß der Realschulen die zweckmäßigste
Behandlung des Gegenstandes sich selbst schaffen wird.
70. Demgemäß wird die lateinische Sprache
in Cl. VI wöchentlich in 6,
in Cl. V wöchentlich in 4,
in Cl. IV, III, II und l wöchentlich in 3 Stunden
zu betreiben und der Lehrstoff so zu vertheilen sein, daß
in Cl. VI die regelmäßige Formlehre durchgenommen,
in Cl. V und IV Formlehre und Syntax unter Zugrundelegung geeigneter Sammlungen
an entsprechenden Uebersetzungsstücken eingeübt,
in Cl. II aber in 2 Stunden zur Erklärung eines passenden Lesebuchs übergegangen,
in einer Stunde wöchentlich abwechselnd mit einem Extemporale ein Specimen zum Ueber-