Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

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Eigenschaften höherer numerischer Gleichungen; nährungsweise Auflösung der letzteren. Com- 
binationen und binomischer Satz für ganze positive Exponenten. 
Rechnen 1 Stunde. 
Zinseszins= und Rentenrechnung. 
& 89. Als Lehrziel muß nach Beendigung des vollen Lehrcurses erreicht sein: Rechen- 
fertigkeit in ganzen und gebrochenen Zahlen. Kenntniß und Fertigkeit in algebraischen Rech- 
nungen, in der Behandlung der Gleichungen ersten, zweiten, (dritten) Grades, der Potenzirung 
und Radicirung, sowie im Gebrauche der Logarithmen; Kenntniß der Planimetrie, der Stereo- 
metrie und der ebenen Trigonometrie, Alles als wohlverstandenes, wirkliches Wissen, nicht als 
mechanische Fertigkeit oder eingelernte Formel. 
6 90. Im engsten Anschlusse an den mathematischen Unterricht ist in den drei obersten 
Classen der Realschulen der Unterricht im Zeichnen zu ertheilen. Derselbe beginnt als freies 
Handzeichnen bereits in der untersten Classe und setzt sich als mathematisches Zeichnen in den 
oberen Classen fort. Specialitäten, wie Situationszeichnen, architectonisches und Maschinen- 
zeichnen gehören den Fachschulen an und sind, da sie hier nur zu einem mechanischen und 
monotonen Copiren mittelmäßiger Vorlagen herabsinken würden, vom Lehrplane der Real-- 
schulen ganz zu verweisen. Mit Erfolg wird bei diesem Unterrichte im Handzeichnen die Peter 
Schmidt'sche und ganz besonders die Dupuis'sche Methode in Anwendung gebracht werden. 
Cl. VI 2 Stunden. 
911. Freies Handzeichnen nach Peter Schmidt'schen Modellen oder Dupuis'schen Vorlagen. 
Cl. V.2 Stunden. 
Desgleichen fortgesetztes Zeichnen nach Peter Schmidt'schen oder Dupuissschen Modellen 
und zwar nach perspectivischer Ansicht. 
Cl. IV 2 Stunden. 
Zeichnen nach Gypsmodellen und Vorlegeblättern. 
Cl. III 2 Stunden. 
Geometrisches Zeichnen. (Constructionen in der Ebene). 
Cl. II 2 Stunden. 
Orthographische Projectionen. 
Cl. 1 2 Stunden. 
Perspectivische Projectionen. 
Daneben ist das freie Handzeichnen, so weit es sich thun läßt, fortzusetzen. 
&92. Im freien Handzeichnen: Herstellung einer sauberen und richtigen Contour; im 
geometrischen Theile des Zeichnens: richtige Auffassung der darzustellenden Form und manuelle 
Fertigkeit im Gebrauche der Zeichneninstrumente. 
93. Der Unterricht im Schönschreiben ist nur in den drei unteren Classen, und zwar 
in CI. VI in 2, in C(I. V in 2, in CI. IV in wöchentlich 1 Stunde zu ertheilen, außerdem 
Lehrziel. 
Zeichnen. 
Specieller 
Lehrgang. 
Lehrziel. 
Schön-- 
schreiben.
	        
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