Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

(133 ) 
Die Censurgrade sind: 
1) vorzüglich, 
2) gut, 
3) genüglich, 
2— 1 sehr gut, 
3—2 ziemlich gut. 
B. 
N. N., geboren zi. hat der zu Osten an 
der unterzeichneten Realschule abgehaltenen Reifeprüfung, ohne vorher Schüler dieser anstalt 
gewesen zu sein, beigewohnt und, den durch das Regulativ vom 2ten Juli des Jahres 1860 
aufgestellten Lehrzielen entsprechend, folgende Censuren erhalten: « 
in der Religionskenntniß 
deutschen Sprache 
lateinischen Sprache 
französischen Sprache 
englischen Sprache 
Geographie 
Geschichte 
Botanik 
Zoologie 
Mineralogie 
Physik 
Chemie 
Planimetrie und Stereometrie 
Trigonometrie 
Algebra 
Zahlenrechnen 
In Fertigkeiten wurden demselben die Censuren: . . . in Zeichnen und 
im Schönschreiben ertheilt; eine Prüfung im Turnen hat derselbe .... 
[(abgelehnt)mitdemErfolge...... bestanden. 
Sein bisheriges sittliches Verhalten ist nach Ausweis vorgelegter glaubwürdiger Zeug- 
nisse 
Realschule zu am 
Der Königliche Commissar. (L. S.) Der Director 
Die Oberlehrer
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.