Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

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AMÆ 51) Bekanntmachung, 
die Anleihe der Stadt Chemnitz betreffend; 
vom 14ten Juli 1860. 
Wan, Johann, von GOTTES Gnaden Köonig von Sachsen 
20. 26. 26c. 
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir, nachdem von dem Stadtrathe zu Chemnitz, unter Zu- 
stimmung der dasigen Gemeindevertreter, die Eröffnung einer Anleihe von 250,000 Thalern gegen 
jährliche Verzinsung mit 441 vom Hundert und Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, 
Seiten des Letzteren unaufkündbaren, übrigens in jährlichen Raten auszuloosenden Schuld- 
scheinen beschlossen worden, hierzu unter den deshalb festgestellten Bedingungen auf Vortrag 
Unserer Ministerien des Innern und der Justiz Unsere Genehmigung ertheilt haben. 
Auch haben Wir den gedachten Schuldscheinen die rechtlichen Vorzüge der inländischen 
Staatspapiere, welche diesen in Betreff des Verfahrens wegen vernichteter oder sonst abhanden 
gekommener dergleichen Papiere, sowie der dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsscheine in den 
Rescripten vom 25sten Juli und 29sten November 1777, ingleichen vom 2 Ssten Juni 1791 
(Cod. Aug. Fortsetzung II. Abth. 2, Seite 23, 74, 902) und in der Vererdnung vom 
6ten October 1824 (Gesetzsammlung Seite 195) zugestanden sind, dergestalt verliehen, daß 
diese Bestimmungen auch auf die Papiere der erwähnten Anleihe in Anwendung zu bringen 
sind, und soll dießfalls das Mortificationsverfahren vor demjenigen Gerichte, welchem die Ge- 
richtsbarkeit über die Stadt Chemnitz zusteht, stattfinden. 
Hiernach haben sich Unsere Collegien, Gerichtsämter und Obrigkeiten, sowie sonst Jeder— 
mann, den es angeht, gebührend zu achten. 
Dresden, am 1 Aten Juli 1860. 
Johann. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Dr. Johann Heinrich August von Behr. 
52) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten für die Genossenschaft des Johanniterordens im 
Königreiche Sachsen; 
vom gten Juli 1860. 
Woan, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
20. 1c. 2c. 
urkunden hiermit, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien des Innern und der Justiz den von 
einer Genossenschaft des Johanniterritterordens im Königreiche Sachsen unter dem 19ten April 
 
	        
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