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Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 1 5ten October 1860.
Ministerium des Innern.
6 Frhr. v. Beust.
Demuth.
Statuten
des Niederwürschnitz-Kirchberger Steinkohlenactienvereins.
2c. 2c.
Verjährung 11. Dioidenden, welche innerhalb vier Jahren, vom Zahlungstermine an gerechnet,
unabgehobener nicht erhoben sind, verfallen der Gesellschaftscasse. Die Dividendenscheine werden mit Ablauf
dieser Frist ungültig.
Wenn wegen untergegangener oder sonst abhanden gekommener Dividendenscheine ein Mor-
tificationsverfahren stattgefunden hat (§ 12), so verfallen diejenigen, bei Eintritt der Rechts-
kraft des Präclusiverkenntnisses schon zahlbar gewesenen, Dividenden, welche wegen Mangels
der Dividendenscheine vor beendigtem Mortificationsverfahren nicht ausgezahlt werden konnten,
dem Reservefonds, wenn sie innerhalb eines Jahres, vom Eintritte der Rechtskraft dieses Erkennt-
nisses an gerechnet, nicht erhoben werden.
Durch Ablauf dieser vier= und beziehendlich einjährigen Verjährungsfrist erlischt jeder An-
spruch an die Gesellschaft. Das Verfallensein der verjährten Dividendenscheine wird öffentlich
bekannt gemacht.
Mortificati- *12. Untergegangene oder sonst abhanden gekommene Actien, Dividendenleisten und
onsverfahren. Dividendenscheine können nach den dießfalls rücksichtlich der Königlich Sächsischen Staatspapiere
und der dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsscheine bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ge-
richtlich mortificirt werden. Nur soll die für nurgedachte Staatspapiere durch das Resceript
vom 6ten October 1824 vorgeschriebene zehnjährige Verjährungsfrist rücksichtlich der Actien auf
eine Frist von vier Jahren beschränkt sein. Zur Einleitung des dießfallsigen Verfahrens ist
das Königliche Gerichtsamt Stollberg competent.
Nach eingetretener Rechtskraft des im eingeleiteten Mortificationsverfahren ertheilten
Präclusiverkenntnisses werden anstatt der verloren gegangenen und öffentlich für null und
nichtig zu erklärenden Documente neue ausgefertigt.
2c. rc.