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Gelse--und Verordnungsblalk
für das Königreich Sachsen,
Zies Stück vom Jahre 1860.
& 8) Verordnung,
die Veranstaltung von Landtagswahlen betreffend;
vom 20sten Februar 1860.
Wan, Johann, von GOTCTES Gnaden König von Sachsen
220. 1c. 2c.
haben mit Rücksicht auf die im Laufe des gegenwärtigen Jahres bevorstehende Einberufung der
Stände des Landes zu einem ordentlichen Landtage beschlossen, die erforderlichen Ergänzungs-
wahlen vornehmen zu lassen, und verordnen daher an alle verfassungsmäßig damit beauftrag-
ten Behörden, sofort die hierzu nöthigen Einleitungen zu treffen.
Urkundlich haben Wir diese Verordnung eigenhändig vollzogen und Unser Königliches
Siegel vordrucken lassen.
Dresden, am 2 Osten Februar 1860.
Johann.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
/& 9) Bekanntmachung,
die Aufhebung des Bezirksgerichts Camenz betreffend;
vom 10ten Februar 1860.
Mi Allerhöchster Genehmigung ist vom Justizministerium die Aufhebung des Bezirksgerichts
Camenz beschlossen und zu diesem Behufe Folgendes bestimmt worden:
1. Die Wirksamkeit des genannten Bezirksgerichts endigt sich mit Ende März dieses
Jahres.
2. Vom 1 sten April dieses Jahres an werden die Gerichtsämter Camenz, Pulßnitz und
Königsbrück in das Bezirksgericht Budissin und die dem Bezirksgerichte Camenz im Gemeinde-
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