Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

(25) 
M 20) Verordnung, 
die Bestellung von Commissaren zur Leitung von Landtagswahlen betreffend; 
vom 1 vten März 1860. 
Neckdem mittels Allerhöchster Verordnung vom 20sten vorigen Monats die Veranstaltung 
der für die im laufenden Jahre einzuberufende ordentliche Ständeversammlung erforderlichen 
Ergänzungswahlen angeordnet, mit der Leitung dieser Wahlen aber, insoweit sie nicht durch 
die Ritterschaft zu erfolgen haben, folgende Regierungscommissare, als: 
für den Bezirk der Stadt Dresden der Regierungsrath Sperber hier, 
Leipzig der Regierungsrath von Haugk daselbst, 
für den öten städtischen * der Kreisamtmann Dr. Springer in Meißen, 
-. ISnten - der Amtshauptmann Graf von Holtzendorff in Pirna, 
SBten - - der Regierungsreferendar von Salza und Lichtenau hier, 
213ten - - der Gerichtsamtmann Kasten in Schneeberg, 
214ten - - der Regierungsrath von Götz in Zwickau, 
= föten - - der Amtshauptmann von Welck ebendaselbst, 
e 16ten — der Gerichtsamtmann Speck in Reichenbach, 
für den 1 sten bäuerlichen Wahlbezirk der Amtshauptmann von Oppell zu Borna, 
-BZBten - - der Regierungsreferendar Dr. Platzmann in Leipzig, 
= bten - - der Amtshauptmann von Welck in Grimma, 
= = 6ten - - der Amtshauptmann von Vieth hier, 
-ten — — der Gerichtsamtmann Böttger in Großenhain, 
.ten — — der Amtshauptmann von Egidy in Meißen, 
-2 13ten - - der Amtshauptmann von Oppen in Freiberg, 
-214ten - - der Amtshauptmann Brückner in Chemnitz, 
-. föten - — der Amtshauptmann von Einsiedel in Annaberg, 
217ten — — der Geh. Regierungsrath, Amtshauptmann Dr. Braun 
in Plauen, 
19ten — der Canzleidirector Neumann in Glauchau, 
-221sten - - der Regierungsrath von Kiesenwetter in Budissin, 
endlich 
é Assten Bezirk des Handels= und Fabrikstandes der Commissionsrath Haymann 
allhier 
beauftragt worden sind, so wird dieß zur Nachachtung andurch bekannt gemacht und werden 
zugleich alle bei den gedachten Wahlen betheiligten Behörden zu deren thunlichster Beschleunig-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.