Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

Gesch-und Verordnungsblall 
für das Königreich Sachsen, 
Gtes Stück vom Jahre 1860. 
————— —— —. 
   
    
AMÆ 28) Verordnung, 
die Landtagswahl im Zten Bezirke des Handels- und Fabrikstandes betreffend; 
vom 12ten Mai 1860. 
N sich durch das Ableben des bisherigen stellvertretenden Abgeordneten der zweiten 
Ständekammer für den 5öten Bezirk des Handels= und Fabrikstandes die Neuwahl eines Stell- 
vertreters in diesem Bezirke nothwendig gemacht hat, und der 
Supernumerar-Regierungsrath von Koppenfels zu Zwickau 
als Regierungscommissar mit Leitung dieser Wahl beauftragt worden ist, so wird Solches mit 
der Anweisung an alle bei diesem Wahlgeschäfte betheiligten Behörden zu dessen thunlich größ- 
ter Beschleunigung und genauer Befolgung der deshalb bestehenden Vorschriften (vergl. Ver- 
ordnung vom Zten und 4ten Januar 1842, Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1842, 
Seite 5 fg. und 21 fg.) hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 1 2ten Mai 1860. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Schmiedel. 
  
. 29) Verordnung, 
die Einführung einer anderweiten Arzneientaxe betreffend; 
vom Zlsten März 1860. 
N die mittels Verordnung vom 30sten October 1847 (Gesetz= und Verordnungs- 
blatt desselben Jahres, Seite 159) publicirte vierte Auflage der Arzneientaxe für die Königlich 
Sächsischen Lande in den zu ihr erschienenen zehn Nachträgen wesentliche Abänderungen erlitten 
und eine gänzliche Umarbeitung derselben sich erforderlich gemacht hat, so ist solche durch Sach- 
verständige vorgenommen worden und das Ergebniß unter dem Titel: 
1860. 12
	        
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