Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1861. (27)

(99 ) 
Die umstehend bezeichneten Vier und dreissig Centner acht ##n###Pfund Zucker 
#zehntel 
in 2 Fässern und 1 Kiste sind in den Güterwagen 811 der Leipzig-Dresdener 
Eisenbahn verladen, welcher heut Nachmittag fünf Uhr mit zwei Schlössern Ser. fünf und 
neunzig verschlessen der Eisenbahnverwaltung zur Vorführung bei dem Königlichen Neben- 
zollamt lI. zu Wendisch-Warnow übergeben worden ist. 
Dresden, den 18. Februar 1862. 
Königliches Haupt-Steueramt. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
Der obenbezeichnete Güterwagen ist am neunzehnten Februar 1862 Nachmittags 
ein Uhr hier eingetroffen und nach Abnahme des unverletzten Verschlusses gleichzeitig über die 
Grenze ausgegangen. 
Wendisch-Warnow, den 19. Februar 1862. 
Königliches Neben-Zollamt I. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
Auf Grund vorstehenden Ausgangsattestes wird nunmehr bescheinigt, daß die umstehend 
bezeichneten Vier und dreissig Centner acht #nDfund Zucker über die Grenze in das 
Ausland geführt worden sind. 
Dresden, ben 23. Februar 1862. 
Königliches Haupt-Steueramt. 
(Stempel.) 1 (Unterschriften.) 
(Die Bescheinigungen über die Ausfuhr und Niederlegung sind nach den Umständen zu ertheilen, 
und nur für einzelne Fälle beispielsweise vorstehend angedeutet.) 
1861. 15
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.