Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1861. (27)

(129 ) 
65) Landtagsabschied 
für die Ständeversammlung der Jahre 1860 und 1861; 
vom 2t6en August 1861. 
Wy, Johann, von GOTTE Gnaden König von Sachsen 
20. 1c. 2fc 
urkunden und fügen hiermit zu wissen: 
Bei dem Schlusse des von Uns nach Maaßgabe § 115 der Verfassungsurkunde zusammen- 
berufenen zehnten ordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusicherung im 6 119 der Ver- 
fassungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsere Entschließungen und Erklärungen 
in Bezug auf die seit dem 6ten November vorigen Jahres stattgefundenen ständischen Berathun- 
gen durch gegenwärtigen Landtagsabschied in Folgendem: 
Was 
I. die Vorlagen an die Stände 
anlangt, so sind dieselben zum Theil « 
A. als erledigt zu erachten, 
und zwar 
a) durch den den ständischen Anträgen gemäß erfolgten Erlaß der 
betreffenden Gesetze und Verordnungen. 
Namentlich ist dieß geschehen wegen 
1) des Arbeitserwerbs der in den Straf= und Correctionsanstalten, sowie in den Gerichts- 
gefängnissen detinirten Personen durch das unter Berücksichtigung der in der ständischen Schrift 
vom 15ten März dieses Jahres enthaltenen Anträge erlassene Gesetz vom 1 2ten April dieses 
Jahres; 
2) der Abänderung einer Bestimmung des Gesetzes vom 5ten Mai 1851, eine Ergänzung 
und theilweise Abänderung der 9§9 89, 96, 98, 102, 103, 104 und 105 der Verfassungs- 
urkunde vom 4ten September 1831 betreffend, durch das Gesetz vom 2 7 sten November 1 860; 
3) provisorischer Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1861, durch das 
Gesetz vom 1 lten December 1860; 
4) Wahl des Landtagsausschusses zu Verwaltung des Staatsschuldenwesens durch die der 
ständischen Schrift vom 4ten Januar dieses Jahres entsprechende öffentliche Bekanntmachung 
vom Züsten Januar dieses Jahres; 
5) Aufhebung der Durchgangsabgaben, ingleichen wegen Abänderung einer Bestimmung 
des Zollstrafgesetzes vom Zten April 1838 durch die Gesetze, beziehendlich vom 20sten und 
2 lsten Februar dieses Jahres;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.