(XVI)
Gewerb est eu er der Bankschlächter und Branntweinbrenner — deren Betrag
im Jahre 1862 .. .
Geyer — Statuten des dasigen Vorschußvereins ..
Globe Assurance Veuerbericherungsgesellschaft, — NRäcknahme der ber
selben ertheilten Concession .
Grabecasse der Lehrer der Ephorie Glauchau — wilche Nechtererzunsig
ungen derselben ertheilt worden sin
Grödel-Gröditzer Canal — Regulirung des Verkehrs auf selbigem
durch eine Canalordnug
Großenhain, Stadt, — Statuten des Vorschuß. und Creitvereins daseltst
innieweit dem dasigen Vorschuß= und Creditvereine eine Befreiung
von der Stempelabgabe bewilligt worden ist
Grün, Farbestoff, s. Sächsisch-Grün.
Grund= und Hypothekenbuchsfolien — deren Anlegung für gewise
Bodenflächen bei Grundstückszusammenlegungen
Grundsteuer, welche in den Jahren 1862 und 1863 zu erheben * —-
deren Höhe
Grundstücke — Steuerregulirung bei veren Zusammenlegung .
Anlegung von Grund- und Hypothekenbuchsfolien für T zur
stücke dabei
— anderweites Gesetz über beren Zusammenlegung
Ausführungsverordnung hierzu
—
Gymnasien, ausländische, — Modalität der Maturitätsprüfung der In-
länder, welche auf selbigen zur Unirersitat beiwig vorgebildet worden
sind
H.
Häuslergroschen,
an Geistliche, Lehrer und Kurchendiener zu entrichtende,
— deren Einhebung
Handelsgesetzbuch, allgemeines deutsches,
desselben in hiesigen Landen
— Ausführungsverordnung dazu
Handwerksgesellen, inländische, — inwieweit die bezüglichen Vorschriften
des Mandats rom 1 Oten October 1826, soweit sich dieselben auf
die von ihnen einzugehenden Ehen beziehen, in Folge der verän-
derten Gewerbsverfassung, als aufgehoben zu betrachten sind
Hartha, — Statuten des Vorschußvereins daselbtt
— inwieweit dem dasigen Vorschußpvereine eine Befreiung von der
Stempelabgabe zugestanden worden ist
Hausgenossengroschen, an Geistliche, Lehrer und Kirchendiener 7 ent-
richtende, — deren Einhebung . .
— Geset über Einkührunz
Heilkunde — Veränderungen hinsichtlich des Studiums derselben und der
Berechtigung zu deren Ausübung .
Heimathsgesetz vom 26sten November 1834 — eine Abänderung desselben
Hülfsvollstreckung in den Arbeitserwerb der in den Straf= und Corrections=
anstalten, sowie in den Gerichtsgefängnifsen detinirten Personen —
ist unzulässig .
Tag.
17 Dec.
15 Aug.
17 Juli
1860
22 Dec.
1861
26 Juli
17 Juni
30 Aug.
29 April
25 Sept.
15 April
29 April
23 Juli
23 Juli
30 Juni
(30 Sept.
5 Oct.
30 Oct.
30 Dec.
0 Dec.
16 Juli
3
.
12 April
Seite.
530
152 g.
116 fg.
6
109 fg.
106 fg.
150
71
159, 160 fg.
62 fg.
71
117 fg.
128
108
183 fg.
185 fg.
307 fg.
559 fg.
529
146 fg.
150
183 fg.
185 fg.
154 fg.
285 fg.
56 fg.
Paragraph.
1—22
1—23
1— 43
1—3
1—8
1—3
1—911
1—55
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