Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1861. (27)

(261 ) 
der Anmeldungen. 
7. 8. 9. 10. 
Datum Nummer 
Gewerbe. des Besondere Bemerkungen. 
Anmeldescheins. 
  
  
  
  
  
Bei Personen, welche aus einem anderen Orte des In- oder Auslandes kommen, der 
Hinweis darauf und auf das am früheren Wohnorte betriebene Gewerbe; 
Bei Anmeldungen von Zweiggeschäften der Sitz und Inhaber des Hauptgeschäfts; 
Angezeigte Stellvertreter, Pachter und Geschäftsführer sind in der Liste ebenfalls in der 
letzten zu bemerken. 
Wo die Liste auch für Concessionen benutzt wird, ist in die vorletzten Colonnen Datum und 
Nummer des Concessionsscheins einzutragen und in der letzten zu bemerken: „Con— 
cessionsschein.“
	        
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