Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1861. (27)

A. 
Interims-Schein 
der mit Genehmigung der Königlich Sächsischen Staatsregierung zu errichtenden 
Allgemeinen Deutschen Creditanstalt für Ackerbau, Handel und Gewerbe 
in Leipzig 
für eine Actie zu 100 Thaler im 14 Thaler-Fuße 
(oder E# 15 Sterling oder Francs 375). 
Grund-Capital 20 Millionen Thaler. Erste Ausgabe 10 Millionen Thaler 
in 100,000 Actien à 100 Thaler. 
Jeder Zeichner ist dem bei der Zeichnung vorgelegten, vorläufig Höchsten Orts genehmigten 
Statute der Anstalt unterworfen. 
Auf diesen Interims-Schein sind 106 mit Zehn Thalern im 14 Thaler-Fuße eingezahlt 
worden. Derselbe wird vom Verwaltungsrathe gegen einen Interims-Schein der Creditanstalt 
bei der zweiten Einzahlung umgetauscht werden. 
Leipzig, den 1856. 
Begründungscomité 
der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt. 
N. JN. N. JN. 
(Die Namen der zwölf Mitglieder facsimilirt.) 
(Beglaubigt durch eigenhändige Unterschrift eines Controleurs.) 
Hier werden 88 7, 8, 9, 10 und 20 abgedruckt. 
Erste Einzahlung. 
  
B. 
M . ... .. . . Einzahlung. 
Interims-Schein 
der durch Allerhöchstes Bestätigungsdecret vom 1856 genehmigten 
Allgemeinen Deutschen Creditanstalt für Ackerbau, Handel und Gewerbe 
für eine Actie zu 100 Thaler im 1 4 Thaler-Fuße 
(oder ## 15 Sterling oder Francs 375). 
Grund-Capital 20 Millionen Thaler. Erste Ausgabe 10 Millionen Thaler 
in 100,000 Actien à 100 Thaler. 
Jeder Acticnär ist dem Allerhöchsten Orts genehmigten Statute der Anstalt unterworfen.
	        
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