Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

(273) 
Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
Stes Stück vom Jahre 1862. 
  
  
47) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Marienberg; 
vom 26sten April 1862. 
Neem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 8S§ 15, 28 
zu 2 und 31 Ssub b der Statuten des Vorschußvereins zu Marienberg enthaltenen Rechts- 
vergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern 
diese Statuten, jedoch mit Ausnahme der Beilagen, mit der Wirkung bestätigt, daß den Be- 
stimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 26sten April 1862. 
6 Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. Demuth. 
Statuten des Vorschußvereins zu Marienberg. 
rc. 2C. 
* 15. Die Namen des Directors, Cassirers und Schriftführers, ingleichen ihrer 
Stellvertreter, sowie jeder in den Personen derselben eintretende Wechsel sind durch das 
Directorium öffentlich bekannt zu machen (§ 6)0. Diese Bekanntmachung vertritt die Stelle 
der Legitimation. 
2. 20. 
1862. 39
	        
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