Object: Landeskunde des Großherzogtums Hessen, der Provinz Hessen-Nassau und des Fürstentums Waldeck. (376)

Einleitung. 15 
der hessischen Einzelstaaten beginnt aber noch später mit dem 
Anfall Hessens an die Landgrafen von Thüringen um 1130. 
Im 12. und 13. Jahrhundert blieben die beiden Länder ver- 
bunden, bis mit Heinrich Raspe 1247 der thüringische Mannes- 
stamm ausstarb und Hessen nach einigen Erbstreitigkeiten unter 
Heinrich dem Kind von Brabant, der mütterlicherseits von der 
heiligen Elisabeth, der Landgräfin von Hessen-Thüringen, ab- 
stammte, eine selbständige Landgrafschaft wurde. Seine Nach- 
kommen brachten dann allmählich verschiedene, früher selb- 
ständigen Grafen= und Dynastengeschlechtern gehörende Terri- 
torien an sich und erweiterten ihre Herrschaft besonders durch 
Erbschaft der Grafschaft Katzenelnbogen, die ihnen Gebiete 
am Mittelrhein einbrachte, deren oberer Teil später der 
Kern des großherzoglich hessischen Gebiets wurde. Unter 
Philipp dem Großmütigen (1518—1567) stellte so das Ganze 
einen für damalige Verhältnisse stattlichen Staat dar, der aber 
infolge Teilung unter seine vier Söhne wieder zerfiel. Zwei 
der dadurch geschaffenen Linien starben freilich in ihren Grün- 
dern wieder aus und nur zwei, die Kasseler und die Darm- 
städter, pflanzten sich fort. Von der letzteren zweigte sich 1622 
die landgräflich hessen-homburgische Linie ab. Auf die Um- 
gestaltung des landgräflich hessen-darmstädtischen Gebiets hier 
näher einzugehen, fehlt der Platz, nur die wichtigste durch den 
Frieden von Luneville 1801 möge erwähnt werden. Durch ihn 
wurden alle linksrheinischen Gebiete verloren, dafür aber im 
Reichsdeputationshauptschluß der Landgrafschaft als Ersatz 
eine größere Anzahl hauptsächlich geistlicher Gebiete des rechten 
Rheinufers zugewiesen. Ein weiterer wesentlicher Zuwachs 
von rund 4800 qkm mit dem Großherzogstitel wurde durch 
den Beitritt zum Rheinbund gewonnen; zwar ging ein Teil 
desselben im Wiener Kongreß wieder verloren, dafür erhielt 
das Großherzogtum aber die Provinz Rheinhessen, die aus 
früher geistlichen (kurmainzischen), kurpfälzischen und reichs-
	        
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