Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

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Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
17“ Stück vom Jahre 1862. 
–—– — — —– — — 
113) Deeret 
wegen Genehmigung einer Anleihe des Steinkohlenbauvereins zu Niederplanitz 
und Vorderneudörfel; 
vom 1 sten Mai 1862. 
Des Ministerium des Innern hat zu der öffentlichen Anleihe von 40,000 Thalern, welche 
der Steinkohlenbauverein zu Niederplanitz und Vorderneudörfel durch Ausgabe von 400 auf 
den Inhaber lautenden und mit 5 Procent jährlich zu verzinsenden Prioritätsobligationen nach 
Maaßgabe der vorgelegten Formulare der Hauptschuldverschreibung, sowie der Prioritätsobli- 
gationen sammt Zinsscheinen aufnehmen will, die beantragte Genehmigung ertheilt. 
Auch haben Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 887 
und 8 der Hauptschuldverschreibung enthaltenen Rechtsvergünstigungen bewilligt. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 1 sten Mai 1862. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
  
  
  
  
  
  
Demuth. 
Hauptschuldverschreibung. 
20. 2. 2C. 
§# . Wegen abhanden gekommener oder untergegangener Prioritätsobligationen und 
Coupons soll auf Antrag der Betheiligten und auf deren Kosten das Edictalverfahren zum 
Behufe der Mortification derselben vor dem Gerichtsstande des Vereins stattfinden und zwar 
ganz in derselben Maaße, wie es für Königlich Sächsische Staatspapiere vorgeschrieben ist, so 
1562. 89
	        
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