Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

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Gegenwärtige Bekanntmachung ist in allen 8 21 des Preßgesetzes vom 14ten März 
1851 gedachten Zeitschriften zum Abdrucke zu bringen. 
Dresden, am 1 5ten December 1862. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Schmiedel. 
  
. 118) Verordnung, 
den Fortbau der Chemnitz-Annaberger Eisenbahn betreffend; 
vom 15ten December 1862. 
Ule Bezugnahme auf die Verordnung vom 29#sten April dieses Jahres, die Expropriation von 
Grundeigenthum für Anlegung der Chemnitz-Annaberger Eisenbahn betreffend (Gesetz= und 
Verordnungsblatt vom Jahre 1862, Seite 49 fg.) wird von dem Ministerium des Innern 
andurch bekannt gemacht, daß nach Maaßgabe der genehmigten Detailpläne von dem Fortbaue 
der gedachten Eisenbahn die Fluren 
Flöha und 
Plaue 
betroffen werden. 
Dresden, den 1 5ten December 1862. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beuft. Demnth. 
119) Bekanntmachung, 
die Eröffnung der Eisenbahnbetriebs-Telegraphenstationen zu Wüstenbrand 
und Lugau an den westlichen Staatseisenbahnen für die allgemeine 
telegraphische Correspondenz betreffend; 
vom 16ten December 1862. 
Zum Anschlusse an die Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins werden die 
Eisenbahnbetriebs-Telegraphenstationen Wüstenbrand und Lugau an den westlichen Staats- 
eisenbahnen vom 
1sten Januar 1863 
an für die allgemeine telegraphische Correspondenz unter den Bestimmungen des — bei allen 
Telegraphenstationen käuflich zu erlangenden — Reglements für die telegraphische Correspon-
	        
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