Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

(649 ) 
123) Verordnung, 
den Bau der Chemnitz-Annaberger Eisenbahn betreffend; 
vom 27 sten December 1862. 
Uhter Bezugnahme auf die Verordnung vom 29sten April dieses Jahres, die Expropriation 
von Grundeigenthum für Anlegung der Chemnitz-Annaberger Eisenbahn betreffend, (Gesetz— 
und Verordnungsblatt vom Jahre 1862, Seite 49 fg.), wird von dem Ministerium des 
Innern andurch bekannt gemacht, daß nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne von der 
Richtungslinie dieser Eisenbahn auf die Fluren von 
Annaberg, 
Frohnau und 
Kleinrückerswalde 
betroffen werden. 
Dresden, den 2 7 sten December 1862. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Demuth. 
  
124) Bekanntmachung, 
den Armenhausverein zu Strehla betreffend; 
vom Zisten December 1862. 
MNechdem neuerdings die zu dem Zwecke eines gemeinschaftlichen Armenhauses in Strehla 
gebildete und bereits bestätigte Vereinigung ländlicher Heimathbezirke der Amtsbezirke Oschatz 
und Strehla auch auf die ländlichen Heimathbezirke im Gerichtsamte Riesa ausgedehnt worden 
und in dessen Verfolg eine größere Anzahl der letzteren dem gedachten Vereine bereits beige- 
treten ist, so wird Solches unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 5ten October 1860 
(Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1860, Seite 169) andurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 31 sten December 1 862. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Kohlschütter. 
Schmiedel. 
1862. 91
	        
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