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125) Bekanntmachung,
die dem Spar= und Vorschußvereine zu Burkhardtswalde und den Vorschußvereinen
zu Ehrenfriedersdorf und im Plauenschen Grunde bewilligte Stempelbefreiung
betreffend:
vom 29sten December 1862.
Dee Finanzministerium hat dem Spar= und Vorschußvereine zu Burkhardtswalde und den
Vorschußvereinen zu Ehrenfriedersdorf und im Plauenschen Grunde in Anerkennung des ge-
meinnützigen Zwecks dieser Vereine für die bei denselben vorkommenden Wechsel, Schuldver-
schreibungen und Bürgschaften, welche bei gegebenen Vorschüssen zur Sicherstellung der Vereine
von deren Mitgliedern, oder von den Erborgern oder den Bürgen ausgestellt werden, insoweit
die Vorschüsse den Betrag von Funfzig Thalern — — nicht übersteigen, Befreiung von der
in der Stempeltaxe des Mandats vom 1 lten Januar 1819 unter den Worten „Schuld-
verschreibung“ und „Fidejussiones und Bürgscheine“ (Gesetzsammlung vom Jahre 1819,
Seite 62 und 73), geordneten Stempelabgabe bis auf Widerruf bewilligt, wogegen eine weitere
Befreiung von der Stempelabgabe, sowohl bei dem Schriften= als Werthstempel, in Angelegen-
heiten der genannten Vereine nicht stattfindet.
Dieß wird hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es angeht, zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Dresden, am 29sten December 1862.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Zenker.
Letzte Absendung: am lten Januar 1863.