—— XVIII —
Rußland, Kaiserreich, — Uebereinkunft mit der dasigen Regierung über die
Behandlung der Mobiliarnachlässe der im Königreiche Polen verstor-
benen Sächsischen und im Königreiche Sachsen verstorbenen Polnischen
Unterthanen
— — Uebereinkunft mit der dasigen Regierung über die Behandlung
der Mobiliarnachlässe der in Rußland verstorbenen Säch sischen und
in Sachsen verstorbenen Russischen Unterthanen
S.
Saalfeld und Pößneck — Vereinbarung mit der Sächsisch-Meiningenschen
Regierung wegen Eröffnung der daselbst errichteten Telegraphen-
station für die allgemeine Staats= und Privatcorrespondenz
Sachsen, Königreich, — lebereinkunft mit der Kaiserlich Russischen Regierung
über die Behandlung der Mobiliarnachlässe der im Königreiche Polen
verstorbenen Sächsischen und beziehendlich im Königreiche Sachsen
verstorbenen Polnischen Unterthanen
— — Uebereinkunft mit der Kaiserlich Russischen und Groffürstlich Fin-
ländischen Regierung über die Behandlung der Mobiliarnachlässe der
beiderseitigen, in dem anderen Staate verstorbenen Unterthanen
Sachsen-Coburg-Gotha, Herzogliche Regierung, — Uebereinkunft mit
derselben wegen Schutzes der Waarenbezeichnungen
Sächsisch-Bayerische Staatseisenbahn, s. Reichenbach — Werdau.
Sächsische Gußstahlfabrik in Döhlen bei Dresden — Bestätigung der
Statuten derselben
Sächsische Hypothekenbank zu eipzig — Bestätigung der Statuten derselben.
Säch sische Rückversich erungs gesellschaft — Bestätigung der Sta—
tuten derselben
Schaarschmidt, Dr., Geh. Rath, — wird der Mitglieoschaft bei der Land-
renten-, Altersrenten= und Landesculturrenten-Bankverwaltung ent-
hoben .
Schießpulver und andere Kriegsmunition — dessen Ansfuhroerbot aus
den Seehäfen des Zollvereinsgebiets . .
—-AußexkrafsetzungdesAusfuhrverbots...
Schifffahrt und Flößerei auf der Elbe — allgemeine Verordnung über
strom= und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften für dieselbe — Auf-
hebung der deshalb dermalen noch bestehenden Vorschriften
Schifffahrts-, Handels= und Freundschaftsvertrag vom kvten Fe-
bruar 1862, zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins und den
Großherzogthümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz
einer= und dem Königreiche Siam andererseits abgeschlossener,
Schifffahrts= und strompolizeiliche Vorschriften für die Schifffahrt und
Flößerei auf der Elbe — allgemeine Verordnung darüber unter Auf-
hebung der deshalb dermalen noch bestehenden Vorschriften .
Schillerverein zu Leipzig — demselben werden unter Bestätigung seiner
Statuten die Rechte einer moralischen Person verliehen — dessen
Gerichtsstand. . ....
Schlachträume — Verpflichtung zu deren Anmeldung
Schlachtsteuer= und Fleischübergangsabgabegesetz — Erläuterung
des 8 24 der die Ausführung desselben betreffenden Verordnung vom
29sten Mai 1852, steueramtliche Aufsicht über die Schlachträume betr.
Tag.
6 Juni
6 Juni
1 Oct.
6 Juni
6 Juni
9 März
12 Febr.
25 Mai
2 März
15 Nov.
2 Jan.
1 Febr.
26 Juli
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Seite.
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Paragraph.
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