Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

—— XVIII — 
  
Rußland, Kaiserreich, — Uebereinkunft mit der dasigen Regierung über die 
Behandlung der Mobiliarnachlässe der im Königreiche Polen verstor- 
benen Sächsischen und im Königreiche Sachsen verstorbenen Polnischen 
Unterthanen 
— — Uebereinkunft mit der dasigen Regierung über die Behandlung 
der Mobiliarnachlässe der in Rußland verstorbenen Säch sischen und 
in Sachsen verstorbenen Russischen Unterthanen 
S. 
Saalfeld und Pößneck — Vereinbarung mit der Sächsisch-Meiningenschen 
Regierung wegen Eröffnung der daselbst errichteten Telegraphen- 
station für die allgemeine Staats= und Privatcorrespondenz 
Sachsen, Königreich, — lebereinkunft mit der Kaiserlich Russischen Regierung 
über die Behandlung der Mobiliarnachlässe der im Königreiche Polen 
verstorbenen Sächsischen und beziehendlich im Königreiche Sachsen 
verstorbenen Polnischen Unterthanen 
— — Uebereinkunft mit der Kaiserlich Russischen und Groffürstlich Fin- 
ländischen Regierung über die Behandlung der Mobiliarnachlässe der 
beiderseitigen, in dem anderen Staate verstorbenen Unterthanen 
Sachsen-Coburg-Gotha, Herzogliche Regierung, — Uebereinkunft mit 
derselben wegen Schutzes der Waarenbezeichnungen 
Sächsisch-Bayerische Staatseisenbahn, s. Reichenbach — Werdau. 
Sächsische Gußstahlfabrik in Döhlen bei Dresden — Bestätigung der 
Statuten derselben 
Sächsische Hypothekenbank zu eipzig — Bestätigung der Statuten derselben. 
Säch sische Rückversich erungs gesellschaft — Bestätigung der Sta— 
tuten derselben 
Schaarschmidt, Dr., Geh. Rath, — wird der Mitglieoschaft bei der Land- 
renten-, Altersrenten= und Landesculturrenten-Bankverwaltung ent- 
hoben . 
Schießpulver und andere Kriegsmunition — dessen Ansfuhroerbot aus 
den Seehäfen des Zollvereinsgebiets . . 
—-AußexkrafsetzungdesAusfuhrverbots... 
Schifffahrt und Flößerei auf der Elbe — allgemeine Verordnung über 
strom= und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften für dieselbe — Auf- 
hebung der deshalb dermalen noch bestehenden Vorschriften 
Schifffahrts-, Handels= und Freundschaftsvertrag vom kvten Fe- 
bruar 1862, zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins und den 
Großherzogthümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz 
einer= und dem Königreiche Siam andererseits abgeschlossener, 
Schifffahrts= und strompolizeiliche Vorschriften für die Schifffahrt und 
Flößerei auf der Elbe — allgemeine Verordnung darüber unter Auf- 
hebung der deshalb dermalen noch bestehenden Vorschriften . 
Schillerverein zu Leipzig — demselben werden unter Bestätigung seiner 
Statuten die Rechte einer moralischen Person verliehen — dessen 
Gerichtsstand. . .... 
Schlachträume — Verpflichtung zu deren Anmeldung 
Schlachtsteuer= und Fleischübergangsabgabegesetz — Erläuterung 
des 8 24 der die Ausführung desselben betreffenden Verordnung vom 
29sten Mai 1852, steueramtliche Aufsicht über die Schlachträume betr. 
  
Tag. 
6 Juni 
6 Juni 
1 Oct. 
6 Juni 
6 Juni 
9 März 
12 Febr. 
25 Mai 
2 März 
15 Nov. 
2 Jan. 
1 Febr. 
26 Juli 
26 Juli 
  
Seite. 
332 
231 fg. 
235 fg. 
167 fg. 
149 fg. 
214 fg. 
166— 
35 
242 
294 
2fg. 
371 fg. 
149 
265 
265 
  
  
Paragraph. 
1—105 
1— 105
	        
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