Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

— XxXXXV — 
  
Werke der Literatur und Kunst — Dauer der Schutefrist gegen deren unbe- 
fugte Nachbildung . . . 
Wetten, Hazardspiel und andere Spiele — Gesetz hierüber . 
Wiese uburg — Gerichtsstand des dasigen Bezirksarmenvereins und die 
demselben verliehenen Rechte einer moralischen Person 
Wildenfels — Bestätigung der Statuten der dasigen Begräbnißcasse 
Wilsdruff — inwieweit der Vorschußverein daselbst von der Stempelabgabe 
befreit ist . 
Wittwen verstorbener Preriger — deren Pensionen werden erhöht . 
Wittwen= und Waisenaussteuer-Societät der Oschatzer Lehrer 
— Bestätigung der Statuten derselben und der damit verbundenen 
Sepulturcasse 
Wittwen= und Waisen casse der Bürgerschullehrer ** — deren 
Statuten werden bestätigt 
Wittwen= und Waisenfiscus der Oschatzer Priester — Bestätigung der 
Statuten desselben und der damit verbundenen Sepulturcasse . 
Wolkenstein — Eröffnung der dasigen Telegraphenstation für die allgemeine 
telegraphische Staats- und Privatcorrespondenz. 
Wucher, s. Zinsbeschränkungen. 
Wundärzte — für dieselben bleibt die chirurgisch- medicinische Academie als 
Prüfungsbehörde in Wirksamkeit . .. 
Z. 
3 ählung der Bevölkerung — Veranstaltung dazur 
Zeugnisse, (. kirchliche Zeugnisse. 
Zinsbeschränkungen — Gesetz darüber wegen Aufhebung des 16ten Ca- 
pitels im zweiten Theile des Strafgesetzbuchs vom 1 #ten August 1855, 
sowie aller, die Ueberschreitung eines bestimmten Zinsfußes betreffen- 
den Vorschriften . .. 
Zittau — Bestätigung der Statuten für die dasige Societätsbrauerei 
— Bestätigung der Statuten des dasigen Spar= und Vorschußvereins 
Zöblitzer Serpentinstein-Actiengesellschaft in Hamburg — deren Statuten 
werden bestätigt 
Zolltarif zu dem zwischen den Staaten des deutschen gollvereins: 2c. und 
dem Königreiche Siam abgeschlossenen Freundschafts-, Handels= und 
Schifffahrtsvertrage vom 7ten Februar 1862. 
Zollverein, deutscher, — den zwischen dessen Staaten und den Großherzog- 
thümern Mecklenburg- Schwerin und Mecklenburg-Strelitz einer= und 
dem Königreiche Siam andererseits abgeschlossenen Freundschafts-, 
Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 7ten Februar 1862 betr. 
Zollvereinsgebiet — Verbot der Ausfuhr von Schießpulver und anderer 
Kriegsmunition aus den Seehäfen desselben. . . 
— Außerkraft setzung des vorgedachten Pulver= 2c. Ausfuhrverbots 
Zollvereinsstaaten — die von denselben wegen der Gewerbelegitimation 
der Handelsreisenden getroffene anderweite Vereinbarung. 
— Beitritt der freien und Hansestadt Bremen dau 
Zschopau — Eröffnung der dasigen Telegraphenstation für die alzemen 
telegraphische Staats= und Privatcorrespondenz 
  
Tag. 
30 Jan. 
11 April 
5 Nov. 
13 Juli 
2 Jan. 
6 Aug. 
7 Sept. 
2 Juni 
18 Oct. 
25 Mai 
1 Sept. 
1 Oct. 
25 Oct. 
25 Mai 
9 Sept. 
7 Mai 
15 Nov. 
6 Juli 
7 Sept. 
6 Mai 
30 Juni 
25 Mai 
  
Seite. 
46 
178 fg. 
352 
263 
1 fg. 
269 fg. 
366 fg. 
367 fg. 
195 fg. 
290 
332 fg. 
347 fg. 
196 
295 fg. 
187 fg. 
393 fg. 
371 fg. 
242 
294 
197 sg. 
239 fg. 
195 fg. 
  
Paragraph. 
1—3 
1—7 
1—10 
1—11 
1—5
	        
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