Nr. 49.
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Wir auf die Verhandlungen Unserer Staatsministerien des Innern beider
Abteilungen. «
Auf Grund Ermächtigung durch den Landrat von Mittelfranken hat der ständige
Landratsausschuß am 27. Januar 1916 beschlossen, den zwischen der Kreisver-
tretung von Mittelfranken und der Universität Erlangen über die Einrichtung
einer psychiatrischen Klinik in der Heil= und Pflegeanstalt Erlangen abgeschlossenen
Vertrag gemäß § 12 dieses Vertrags zu kündigen. Wegen dieses Beschlusses
verweisen Wir auf die Entschließung Unseres Staatsministeriums des Innern
für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 10. Mai 1916 Nr. 4233.
Zu dem Gesuche des gleichen Landrats, den Kreisgemeinden mindestens ein
Viertel des ihnen durch die Erfüllung der Aufgabe der Landarmenverbände
erwachsenden Aufwandes als Staatszuschuß zu gewähren, verweisen Wir auf
Art. 64 des Armengesetzes vom 21. August 1914.
Dem wiederholten Antrage des Landrats von Schwaben und Neuburg auf Er-
richtung eines weiteren K. Kulturbauamts im Kreise kann nicht näher getreten
werden.
III.
Im übrigen erteilen Wir den Beschlüssen der Landräte, soweit dies in Betracht kommt
und nicht schon bei besonderen Anlässen geschehen ist, Unsere Genehmigung.
Indem Wir den Landräten diesen Abschied erteilen, sprechen Wir ihnen für ihre er-
sprießliche Tätigkeit Unsere Anerkennung aus und versichern sie Unserer Huld und Gnade.
Leutstetten, den 18. August 1916.
Ludwig.
J. V. J. V.
Dr. Graf v. Hertling. v. Greunig. Staatsrat Dr. v. Kahr. Staatsrat v. Steiner.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Generalsekretär:
Ministerialrat Neubert.
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