Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

  
Deutsche Feuerversicherung zu Ludwigshafen a. * — deren Concessio— 
nirung 
Deutsch-Oesterr eichischer Telegraphenvere ein — Abschluß eines neuen 
Vertrags zwischen den dazu gehörigen Staaten 
Döbeln, s. Borsdorf-Döbeln-Meißner Eisenbahn. 
Dresden — Bestätigung der Statuten der Beerdigungs= und Kranken-Unter- 
stützungscasse des Vereins der dasigen verpflichteten Lohndiener 
Bestätigung der Statuten des dasigen Spar= und Vorschußvereins 
inwieweit der dasige Vorschuß= und Creditverein von der Stempel- 
abgabe befreit ist. . . .. 
— Bestätigung der Statuten des vasigen Zwölfervereins- . 
Sitz der concessionirten Rheinischen Frreruerfiherungegeseufo 1 
Mainz daselbst 
— Bestätigung der Statuten der dasigen Sächsisch en Bank 
— — Berichtigung daui 
— Bestätigung des Regulativs für die hiesige Renterei- Begräbniß- auch 
Wittwen= und Waisencassen-Societät. . 
— Bestätigung der Statuten der Pensions= und unterstützungsanstalt 
für dasige Musiker aus dem Civilstande und deren Wittwen und 
Waisen . 
—--Expropr1attonvon Grundeigenthum für Erweiterung g' des dasigen 
Bahnhofs der Sächsisch-Schlesischen Staatseisenbahn 
— welche Flur davon betroffen wird. . 
— Bestätigung der Statuten des dasigen Vereins zu Rath und That 
— sttenographisches Institut, — Bestätigung der Satzungen der von den 
Mitgliedern desselben errichteten Rätzschstiftung. 
Durchfuhr von vereinsländischem Weine und Most durch Vercinsstaaten, 
welche vom Verbrauche dieser Gegenstände:e eine m eheben, – 
Controle-Verfahren dabei . 
E. 
Eger, s. Voitersreuth und Eger. 
Ehen, s. Trauungsrecht. 
Eibenstock — Bestätigung der Statuten des dasigen Bürgersterbevereins 
Eingangszoll für Steinkohlen 2c., in dem neuen Vereinsgolltarife (Seite 
147 fg. des dießjährigen Gesetz= und Verordnungsblattes) unter 
Nr. 34 festgesetzter, — Aufhebung desselben . 
Einsiedelscher, von, Familienverein, — Bestätigung der Statuten desselben 
Eisenach, s. Staatsangehörige. 
Eisenbahn, Borsdorf-Döbeln-Meißner, Expropriation von Grund— 
eigenthum für Anlegung derselben 
— welche Fluren davon betroffen werden 
— von Kieritzsch nach Borna — Abtretung von Grundeigenthum zu 
deren Erbauung 
— welche Fluren davon betroffen werden 
  
  
Tag. 
1 Mai 
12 Dec. 
28 Jan. 
16 März 
30 März 
31 März 
23 Juni 
18 Juli 
— 
9 Sept. 
9 Oct. 
10 Oct. 
26 Sept. 
8 Dec. 
3 Juni 
21 Nov. 
27 Juni 
29 April 
27 Juni 
28 Juli 
28 Oct. 
19 Sept. 
  
  
  
  
Seite. 
195 fg. 
6409 fg. 
69 fg. 
113 fg. 
142 
186 fg. 
477 
544 fg. 
586 
593 fg. 
612 fg. 
614 fg. 
615 
625 
646 fg. 
478 
204 fg. 
478 fg. 
4709 fg. 
578 
629 
595 fg. 
596 
Paragraph. 
— — — —„ —— —— 
  
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