— 153
Benennung der Gegenstünde.
—
V
der
Ver-
zollung.
Maßstab
Abgabensätze
nach dem
30-Thaler-
Fuße
Thlr. Ngr.
91
nach dem
523-Gulden-
Fuße
—
Für
Tara wird vergütet
vom Centner
Bruttogewicht
Pfund.
# 7) Eisenvitriol (grüner); gemahlene Kreide; schwe-
1 felsaures Natron (Glaubersalz), schweflig-
saures und unterschwefligsaures Natron
8) Oxalsäure und oxalsaures Kali
9) Salzsäure
10) Soda, rohe, natürliche ober 2 kui#
lisirte Seda
des Tarifs begriffen:
1. Zum Gewerbegebrauche
2. Zum Medicinalgebrauche
6 | Eisen und Stahl, Eisen= und Stahlwaaren:
a) Roheisen aller Art, altes Brucheisen. .
b) Geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben
(mit Ausnahme des façonnirten); Luppen—
eisen; Eisenbahnschienen; Roh= und Cement-
stahl; Guß= und raffinirter Stable Eisen-
und Stahldrath von mehr als 3 Pr. Linie
Durchmesser; Eisen, welches zu cgroben Be-
standtheilen von Maschinen und Wagen (Kur-
beln, Achsen und dergl.) roh vorgeschmiedet
ist, insofern dergleichen Bestandtheile einzeln
einen Centner und darüber wiegen.
Anmerk. zu b.
1) Rohstahl, seewärts von der Russischen Grenze
bis zur Weichselmündung einschließlich auf
Erlaubnißschein für Stahlfabriken eingehend
2) Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend, in
Masseln oder Prismen
3) Geschmiedetes und gewalztes Eisen und Stahl
von 1 Pr. Linie und darunter Stärke oder
von mehr als 7 Zoll Pr. Breite wird als
Blech (Platte) verzollt.
1865.
b) Erzeugnisse, rohe, nicht unter anderen Rummern
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
frei
SJt#
10
d*n-
—
8—
S—
—
d—
1
16 in Fässern und Kisten.
9 in Körben.
6 in Ballen.
24