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Maßstab Abgabensätze Für
» dernachdemnachdem Tara wird vergütet
* Benennung der Gegenstände. Ver30-Thaler-521-Gulden- vom Centner
solmng. Fuße Fuße Bruttogewicht
Thlr.] Ngr. Fl. Xr. Pfund.
Ausdehnung noch deutlich erkannt werden kön- «
nenzKautfchuckplattenzaufgelöstesKautschuck1Ctr. 15 52z
c)GrobeSchuhmacher-,Sattler-,Riemer-und
Täschnerwaaren, sowie andere Waaren aus
unlackirtem, ungefärbtem, unbedrucktem Kaut—
schuck, alle diese Waaren auch in Verbindung
mit anderen Materialien, soweit sie dadurch — in Sasten und Kisten.
nicht unter Nr. 20 fallen. 1 Ctr. 18 in Körben.
d) Waaren aus lackirtem, gefärbtem oder bedruck-
tem Kautschuck, auch in Verbindung mit an-
deren Materialien, soweit sie dadurch nicht
unter Nr. 20 fallen; feine Schuhe; über- 20 in Fässern und Kisten.
sponnene Kautschuckfäden 1 Ctr. 1730 18 in Körben.
e) Gewebe aller Art mit Kautschuck überzogen (18 in Kisten.
9 in Körb
oder getränkt ... .1Ctr.15 26 15 6 in Salen-.
Anmerk. zu e. Kautschuck-Drucktücher für Fabriten und
Kratzenleder, künstliches, für Kratzenfabriken, beide 16 in dsten und Kisten.
auf Erlaubnißscheine unter Controle 1 Ctr 3 30 6 in Körben.
f) Gewebe aus Kautschuckfäden in Verbindung mit 13 in Kiste.
9 in Körb
anderen Spinnmaterialien. 1 Ctr.5 43 45 5 in Zallrn-
Anmerk. zu b bis f. Waaren aus Guttapercha werden
wie Waaren aus Kautschuck behandelt.
18 Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Putzwaaren:
à) Von Seide oder Floretseide, auch in Verbind-
ung mit Metallfädden 1 Ctr. 70
b) Andere, soweit sie nicht nachstehend unter c 20 in Kisten.
und e genannt sind; Herrenhüte von Seide, in Körben-
unstaffirt, staffirt oder garnirt; künstliche Blu- ·
men; zugerichtete Schmuckfedern 1 Ctr. 30 5230