Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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Maßstab Abgabensätze Für 
» dernachdemnachdem Tara wird vergütet 
* Benennung der Gegenstände. Ver30-Thaler-521-Gulden- vom Centner 
solmng. Fuße Fuße Bruttogewicht 
Thlr.] Ngr. Fl. Xr. Pfund. 
Ausdehnung noch deutlich erkannt werden kön- « 
nenzKautfchuckplattenzaufgelöstesKautschuck1Ctr. 15 52z 
c)GrobeSchuhmacher-,Sattler-,Riemer-und 
Täschnerwaaren, sowie andere Waaren aus 
unlackirtem, ungefärbtem, unbedrucktem Kaut— 
schuck, alle diese Waaren auch in Verbindung 
mit anderen Materialien, soweit sie dadurch — in Sasten und Kisten. 
nicht unter Nr. 20 fallen. 1 Ctr. 18 in Körben. 
d) Waaren aus lackirtem, gefärbtem oder bedruck- 
tem Kautschuck, auch in Verbindung mit an- 
deren Materialien, soweit sie dadurch nicht 
unter Nr. 20 fallen; feine Schuhe; über- 20 in Fässern und Kisten. 
sponnene Kautschuckfäden 1 Ctr. 1730 18 in Körben. 
e) Gewebe aller Art mit Kautschuck überzogen (18 in Kisten. 
9 in Körb 
oder getränkt ... .1Ctr.15 26 15 6 in Salen-. 
Anmerk. zu e. Kautschuck-Drucktücher für Fabriten und 
Kratzenleder, künstliches, für Kratzenfabriken, beide 16 in dsten und Kisten. 
auf Erlaubnißscheine unter Controle 1 Ctr 3 30 6 in Körben. 
f) Gewebe aus Kautschuckfäden in Verbindung mit 13 in Kiste. 
9 in Körb 
anderen Spinnmaterialien. 1 Ctr.5 43 45 5 in Zallrn- 
Anmerk. zu b bis f. Waaren aus Guttapercha werden 
wie Waaren aus Kautschuck behandelt. 
18 Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Putzwaaren: 
à) Von Seide oder Floretseide, auch in Verbind- 
ung mit Metallfädden 1 Ctr. 70 
b) Andere, soweit sie nicht nachstehend unter c 20 in Kisten. 
und e genannt sind; Herrenhüte von Seide, in Körben- 
unstaffirt, staffirt oder garnirt; künstliche Blu- · 
men; zugerichtete Schmuckfedern 1 Ctr. 30 5230 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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