Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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60. Bekanntmachung, 
die Eröffnung der Telegraphenstation Erdmannsdorf betreffend; 
vom 24. Mai 1865. 
Zun Anschlusse an die Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins wird die an 
der im Baue begriffenen Chemnitz-Annaberger Staatseisenbahn zu 
Erdmannsdorf 
errichtete Eisenbahntelegraphenstation 
vom 1. Juni dieses Jahres an 
für die allgemeine telegraphische Staats= und Privatcorrespondenz eröffnet. 
Es wird bei dieser Station ein beschränkter Tagesdienst — an Wochentagen, einschließ- 
lich der auf Wochentage fallenden Feiertage, Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags 
von 2 bis 7 Uhr, an Sonntagen von 8 bis 9 Uhr Vormittags und 2 bis 5 Uhr Nachmit- 
tags — stattfinden und bei dem Betriebe das Reglement für die telegraphische Correspondenz 
im Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine, sowie für den inneren telegraphischen Ver- 
kehr im Bereiche der Königlich Sächsischen Staats= und Eisenbahntelegraphenlinien vom 
1 8. August 1863 — welches auf allen Telegraphenstationen käuflich zu erlangen ist — 
Anwendung leiden. 
Dresden, am 24. Mai 1 865. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Schreiner. 
  
Letzte Absendung: am 3. Juni 1865.
	        
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