Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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XXVIII 
  
Revision der Mineralwasserfabriken dieselbe soll Seiten des Apotheken- 
revisors un des Bezirksarztes fernerhin aller drei Jahre wenig- 
stens einmal stattfinden 
Rheinische Feuerversicherungsgesellschaft zu Mainz— — deren Concessionirung 
Rinderpest — Bestimmungen über das bei deren etwaigem Ausbruche ein— 
zuhaltende Verfahren 
Berichtigung deu 
Rüben, getrocknete, — Steuermaß bei deren Verarbeitung zu Zucker 
Rübenzucker — Uebereinkunft zwischen den zum Deutschen Zolloereine ze— 
hörenden Staaten über dessen Besteuerung 
S. 
Sächsisch-Bayerische Staatseisenbahn, s. Leipzig. — Neumark. 
Sächsisch-Schlesische Staatseisenbahn, s. Dresden. 
Sächsische Bank zu Dresden — Bestätigung der Statuten derselben 
— Berichtigung dazu .. 
Sächsische Invalidenstiftung — Bestätigung der Statuten derselben 
Salz, s. Viehsalz. — Gewerbesalz. 
Satzungen der von den Mitgliedern des stenographischen Instituts zu 
Dresden errichteten Rätzschstiftung — Bestätigung derselben 
Saxonia, Krankenversicherungsanstalt in Leipzig, — deren Statuten werden 
bestätigt . 
Schifffahrt und Flößerei auf der Elbe — Aufhebung des das Passiren 
der Elbbrücken bei hohen Wasserständen betreffenden § 44 der all- 
gemeinen Verordnung über strom= und schifffahrtspolizeiliche Vor- 
schriften für dieselbe vom 2. Januar 18664 
Schifffahrts= und strompolizeiliche Vorschriften für die Schifffahrt 
und Flößerei auf der Elbe — wie vorstehend. 
Schifffahrtsvertrag, zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins 
und der Kaiserlich Französischen Negierung abgeschlossene, — dessen 
Publtcatton.. 
Schlesisch-Sächsische Staatseifenbahn, . Dresden. 
Schlußprüfungen bei der polytechnischen Schule — auf welche Gegen- 
stände sich selbige erstrecken . 
Schnupftaback — Verbot bleihaltiger Folien zur Verpackung deselben . 
Schönburg, Fürsten und Grafen, Herren von, — Abschluß eines zweiten 
Nachtragsrecesses mit denselben über veren Berggerechtsame in den 
Receßherrschaften 
— Graf Karl Heinrich Alban von, — die Primogenituroronung desselben 
betreffend. 
— Gesammthaus, — Publication der mit demselben wegen der in den 
Schönburgischen Receßherrschaften noch nicht zur Ausführung gelang- 
ten Gesetze unterm 22. August 1862 abgeschlossenen Uebereinkunft 
Ausführungsverordnung dau 
desgleichen, — den Geschäftskreis des Ministeriums des öanerr und 
des Cultusministeriums betreffend . . .. 
  
15 Sept. 
23 Juni 
30 Sept. 
31 März 
4 Juli 
18 Juli 
18 Sept. 
8 Dec. 
14 Oct. 
25 Oct. 
29 Mai 
2 Febr.. 
15 März 
13 Febr. 
28 April 
1 März 
6 Mai 1 
22 Mai 
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Paragrayh. 
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