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XXVIII
Revision der Mineralwasserfabriken dieselbe soll Seiten des Apotheken-
revisors un des Bezirksarztes fernerhin aller drei Jahre wenig-
stens einmal stattfinden
Rheinische Feuerversicherungsgesellschaft zu Mainz— — deren Concessionirung
Rinderpest — Bestimmungen über das bei deren etwaigem Ausbruche ein—
zuhaltende Verfahren
Berichtigung deu
Rüben, getrocknete, — Steuermaß bei deren Verarbeitung zu Zucker
Rübenzucker — Uebereinkunft zwischen den zum Deutschen Zolloereine ze—
hörenden Staaten über dessen Besteuerung
S.
Sächsisch-Bayerische Staatseisenbahn, s. Leipzig. — Neumark.
Sächsisch-Schlesische Staatseisenbahn, s. Dresden.
Sächsische Bank zu Dresden — Bestätigung der Statuten derselben
— Berichtigung dazu ..
Sächsische Invalidenstiftung — Bestätigung der Statuten derselben
Salz, s. Viehsalz. — Gewerbesalz.
Satzungen der von den Mitgliedern des stenographischen Instituts zu
Dresden errichteten Rätzschstiftung — Bestätigung derselben
Saxonia, Krankenversicherungsanstalt in Leipzig, — deren Statuten werden
bestätigt .
Schifffahrt und Flößerei auf der Elbe — Aufhebung des das Passiren
der Elbbrücken bei hohen Wasserständen betreffenden § 44 der all-
gemeinen Verordnung über strom= und schifffahrtspolizeiliche Vor-
schriften für dieselbe vom 2. Januar 18664
Schifffahrts= und strompolizeiliche Vorschriften für die Schifffahrt
und Flößerei auf der Elbe — wie vorstehend.
Schifffahrtsvertrag, zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins
und der Kaiserlich Französischen Negierung abgeschlossene, — dessen
Publtcatton..
Schlesisch-Sächsische Staatseifenbahn, . Dresden.
Schlußprüfungen bei der polytechnischen Schule — auf welche Gegen-
stände sich selbige erstrecken .
Schnupftaback — Verbot bleihaltiger Folien zur Verpackung deselben .
Schönburg, Fürsten und Grafen, Herren von, — Abschluß eines zweiten
Nachtragsrecesses mit denselben über veren Berggerechtsame in den
Receßherrschaften
— Graf Karl Heinrich Alban von, — die Primogenituroronung desselben
betreffend.
— Gesammthaus, — Publication der mit demselben wegen der in den
Schönburgischen Receßherrschaften noch nicht zur Ausführung gelang-
ten Gesetze unterm 22. August 1862 abgeschlossenen Uebereinkunft
Ausführungsverordnung dau
desgleichen, — den Geschäftskreis des Ministeriums des öanerr und
des Cultusministeriums betreffend . . ..
15 Sept.
23 Juni
30 Sept.
31 März
4 Juli
18 Juli
18 Sept.
8 Dec.
14 Oct.
25 Oct.
29 Mai
2 Febr..
15 März
13 Febr.
28 April
1 März
6 Mai 1
22 Mai
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