Zollsätze für 100 Kilogramm
Benennung der Gegenstände.
im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an.
Waaren von Guß= und Schmiedeeisen, polirt, emaillirt oder
lackirt, auch mit unwesentlichen Verzierungen von Schmiede-
eisen, Kupfer, Messing oder Stahl . . . . . . . .. 15 Frs. — Cts. 12 Frs. — Cts.
Metalltücher von Eisen oder Stalll 15 — 11909 —
Druckwalzen von Kupfer oder Messing, gravirt oder nicht 15 — 15 —
Kupferschmiedewaartrtcen
Tücher von Kupfer oder Messingdrat .. 25 20
Gegenstände der Kunst, Zierrathen und alle übrigen Waaren
aus reinem oder mit Zink oder Zinn legirtem Kupfer
Zinkwaaren aller Art. . . . ... . . . .... -... 10-—«- 8—-
NöhrenausBleiundBleiwaarenallerArt...-... 5-——- 3-——-
BuchdruckerletternneueundClIches......... 10-—- 8-—-
Topfgeschirr und andere Waaren aus reinem oder mit Anti-
mon legirtem in 30 — — 30 - — —
Waaren aus Legirungen von Nickel mit Kupfer oder Zink
(Argentan) . . . . . . . .. -....... -..1E()-0-—- 100-——-
Plattirte Waaren ohne Unterschien 100 — 100 —
Metallwaaren, im Feuer oder galvanisch vergoldet oder ver-
silber 100 — 100 —
Juwelier= und Goldschmiedewaaren aus Gold, Silber, Pla-
tin oder anderen Metallen 500 — 500 —
Uhen .5 pt. vom Werthe. 5 péCt. vom Werthe.
Uhrfournitüren: 100 Frs. — Ets. 100 Frs. — Cts.
Maschinen und mechanische Geräthe.
Vollständige Werke:
Feststehende Dampfmaschinen mit oder ohne Kessel, mit
oder ohne Schwungrndd . ... - -— 6. —
— für Schiffe mit oder ohne Kessel. Z 20 12 —
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