Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

    
Benennung der Gegenstände. 
  
  
Zollsätze für 100 Kilogramm 
  
im Jahre 1862. 
vom 1. October 1864 an. 
  
Maschinentheile: 
Kratzenbeschläge in Leder, Kautschuck oder gemischten und 
ungemischten Geweben 
Weberblätterzähne aus Eisen oder Kupfer 
Weberblätter, Beschläge oder Weberkämme mit Zähnen von 
Eisen oder Kupfer 
Theile von Gußeisen, polirt, abgefeilt, zum Gebrauche vor- 
gericttt# 
Theile von Schmiedeeisen, polirt, abgefeilt, zum Gebrauche 
vorgerichtet oder nicht, ohne Rücksicht auf Gewicht 
Stahlfedern zur Wagenfabrikation, für Eisenbahnwagen 
und für Locomotiwnnnnndnnnnn . ... 
Theile von Stahl, polirt, gefeilt, zum Gebrauche vorgerichtet 
oder nicht, mehr als 1 Kilo schhen 
Dergleichen 1 Kilo und weniger scher 
Theile von reinem oder mit einem anderen Metalle legirten 
Kupernrnrnr . . .. 
Platten und Streifen von Leder, Kautschuk und Zeugstoffen, 
speciell zur Kratzenfabrikation bestimmt 
Gold= und Silberblatt 
Wagen . . ... 
Kunstdrechslerarbeiten und Elfenbeinwaaren 
Häute, rohe 
Leder, lackirtes, gefärbtes, maroquinirtes 
Leder, in anderer Weise zugerichtet 
Lederwaaren aller Art 
Fässer, leere, neue oder alte, zusammengesetzt oder ausein— 
andergenommen: 
mit Holzreifen. 
mit Eisenreifen 
F###§§eee“““66" 
. 
1 
  
60 Frs. 
30 — — 
50 —- 
9-—- 
15 
17 
30 
40 
25= 
20- 
50 
–% — 
V 
10 pCt. vom Werthe. 
Frei 
60 Frs. — Ets. 
15 
10 pCt. vom Werthe. 
—. = 
Frei 
10 pCt. vom Werthe. 
für das Kilog. 
  
50 Frs. Cts. 
30 
V 
V 
30 
10 — 
15 
25 — 
35 — 
20 
20 
50 
— 2 
für das Kilog. 
M. 
10 pCt. vom Werthe. 
Frei 
60 Frs. — Cts. 
15 
10 pCt. vom Werthe. 
— — 
— — — 
Frei 
10 pCt. vom Werthe.
	        
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