Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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XXIX 
  
Schönburgische Receßherrschaften — Eintheilung derselben nach Ge- 
richtsbezirken . 
——kunft1ge Behandlung der Justizstatistit bei den Gerichten in den— 
selben und dem Staatsanwalte am Bezirksgerichte zu Glauchan 
Schöneck, Stadt, — Bestätigung des Regulativs für die dasige Sparcasse 
— —. Bestätigung der Brauordnung für die dasige Braugenossenschaft 
Schützengesellschaft zu Brand — derselben werden unter Bestätigung kuan 
Statuten die Rechte einer moralischen Person verliehen 
Schullehrer, s. Volksschullehrer. 
Schwachsinnige Personen — welche Prämie für deren Ausbildung zu 
einem nützlichen Gewerbe künftig ertheilt wird 
Sellerhausen — Vestätigung der Statuten des bastgen Gasbeieuhtungs. 
Actienvereins. . 
Seuche, s. Rinderpest. 
Societät, s. Renterei-Begräbniß= auch Wittwen= und Waisencassen-Societät. 
Sp arcasse, s. Buchholz — Eisenberg mit Moritzburg — Lichtenberg — 
Schöneck. 
Spar= und Vorschußverein, s. Dresden — Wermsdorf — Zittau. 
Staatsangehbörige, in einem anderen Deutschen Staate sich aufhaltende, 
erkrankte oder verstorbene, — Beitritt der Landgräflich Hessischen 
Regierung zu dem zu Eisenach am 11. Juli 1853 zwischen mehreren 
Deutschen Regierungen abgeschlossenen Staatsvertrage wegen gegen- 
seitiger Verpflegung und Beerdigung derselben 
— Sichsische, 
Landes dienstlich verwendete, — Gerichtsbarkeit derselben. . 
Staatsanwalt am Bezirksgerichte zu Glauchau — künftige Behandlung der 
Justizstatistik bei demselben und bei den Gerichten in den Schönburgi— 
schen Receßherrschaften. 
Staatsbauverwaltung — Bestimmungen in Bezug auf die T Ein- 
richtung derselben . . . 
und zwar: 
I. Abschnitt: die Straßen= und wasserbauverwaltung betr. 
II. Abschnitt: die Hochbauverwaltung beer. 
— diese Bestimmungen treten vom 1. April 1865 an in Wirksamkeit 
— Ausführungsverorpnung dazu 
— desgleichen 
— Berichtigung 
Staatseisenbahnhof bei Zwickau — Etpropriation von n Eigenthum für 
dessen Erweiterung . 
— welche Fluren davon betroffen werden 
Staatseisenbahn, Sächsisch-Bayerische, — Expropriation von Eigen- 
thum für Erweiterung des Bahnhofs derselben zu Leip zis 
— — velche Fluren davon betroffen werden 
— —Expropriation von Grundeigenthum für Erwelterung der Halte- 
stelle Neumark an derselben . 
— — velche Flur davon betroffen wird 
auf der Voigtländischen Staatseisenbahn außerbals 
  
— Sichsisch-Schlesische, — Expropriation! von Obundeigenthum für — 
Erweiterung des Bahnhofs derselben zu Dresden 
16 Juni 
17 Juni 
20 Oct. 
30 Aug. 
3 Nov. 
9 Nov. 
22 Aug. 
8 Febr. 
16 Juni 
16 Febr. 
—. 
— 
21 Febr. 
8 März 
21 Aug. 
* * 
3 Juni 
rn 
1 Sept. 
* 
10 Oct. 
  
  
Seite. 
192 fg. 
4760 fg. 
543 
628 
593 
638 
638 fg. 
591 
74 
476 fg. 
77 fg. 
77 fg. 
78 fg. 
79 
84 fg. 
109 fg. 
114 
588 fg. 
589 
396 
396. 
589 fg. 
590 
614 fg. 
  
  
Paragraph. 
1 3 
1. 13 
1—6 
7— 13 
13 
1—7 
1—3 
3 
1—3 
3 
1-3 
1—3
	        
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