Benennung der Gegenstände.
Zollsätze für 100 ) Kilogramm
im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an.
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Nicht genannte Waaren
Tuchleisten jeder Art, ganz oder zerschnitten
Kleider und fertige Gegenstände:
neue
alte.. ....
Alpaka-, Lama-, Vigogne- und Kameel-Garne und -Ge-
webe, rein oder gemischt mit Schafwolle, unterliegen
demselben Zollsatze, wie die schafwollenen Garne und
Gewebe, welches auch das Verhältniß der Mischung
sein mag.
Garne und Gewebe aus Wolle und den anderen vorbenann-
ten Stoffen, gemischt mit Baumwolle oder irgend wel-
chen anderen Gespinnsten, zahlen denselben Zoll, wie
Garne und Gewebe von reiner Wolle, vorausgesetzt, daß
die Wolle in der Mischung das Uebergewicht hat.
Garn aus Ziegenhaar bleibt der gegenwärtig bestehenden
Behandlung unterworfen.
Gewebe von Ziegenhaaren unterliegen derselben Behandlung
wie die Gewebe aus Wolle.
Seide:
In Kokos
Grege und moulinirte
Gefärbte:
Näh-, Stick= und Spitzenseide .
andere
Floretseide:
rohe
gekämmte
gesponnene, einfach und gezwirnt,
gebläute, gefärbte:
rohe,
von 80,000 einfachen Metres und darunter auf
das Kilogramm
1865.
weißgemachte,
15 pCt. des Werthes. 10 pCt. des Werthes.
Frei
15 pCt. des Werthes. 10 péCt. des Werthes.
20 Frs.
Frei
Frei
3 Frs. für das Kilogr. Frei
Frei Frei
Frei
— Frs. 10 Cts. für das Kilogr.
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