Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

— 318 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zollsätze. 
Benennung der Gegenstände. 1862. 1864. 1865. 1866. 
Thlr. Sgr. JThlr. Sgr. Thlr. Sgr. JThlr. Sgr. 
77. +. 77. !— 7#7. +. 77. 4. 
Unbedruckte, ungewalkte Waaren; Posamentier- 
und KnopfmacherwaaDrten 24 20 
42 365 
Bedruckte Waaren aller Art . . . . . . ... 30 25 
52 50 4 45 
Stickereien und Putzwaanren 34 . 30 
50 30 52 30 
6. Von Seide. 
Seiden-Cocons...... .... .. . .... Frei 
Seide, abgehaspelt (Grege) oder gesponnen; Floret— 
seide, gekämmt, gesponnen oder gezwirnt, alle diese 
Seide nicht gefürbt .. .. Frei 
Seide und Floretseide, gefärbt ...4- 
7 
Seidene Zeug= und Strumpfwaaren, Tücher 
(Shawls), Blonden, Spitzen, Petinet, Flor 
(Gaze), Posamentier-, Knopfmacher-, Sticker- 
und Putzwaaren; Gespinnste und Tressenwaaren 
aus Metallfäden und Seide, Gold= und Silber- 
stoffe (echt oder unecht); Bänder, Borten und 
Tülle; endlich die vorgenannten Waaren aus 
Floretseide, oder Seide und Floretseide 5950 . 40 
87 50 70 
Alle vorstehend genannten Waaren, in welchen 
außer Seide und Floretseide auch andere 
Spinnmaterialien: Wolle oder andere Thier- 
haare, Baumwolle, Leinen, einzeln oder ver- 
bunden enthalten sind, mit Ausschluß der 
Gold= und Silberstoffe 4 . 30 
59 50 52 0 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.