Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

— XxXXXVII — 
  
Zollverein, Vertrag unter B zwischen Preußen, Sachsen und den zum Thüringi- 
schen Zoll= und Handelsrereine verbundenen Staaten und Braun- 
schweig über die gleiche Besteuerung innerer Erzeugnisse, vom 28. 
Juni 1864 
— Vertrag unter C zwischen Preußen, ESachsen, Kurhessen, den zum 
* Thüringischen Zoll= und Handelsvereine verbundenen Staaten und 
Braunschweig über den Verkehr mit Taback und Wein, vom 28. Juni 
1864 . .. 
— Vertrag unter Ca zwischen Preußen, Sachsen, Baden, Kurhessen, 
den bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten 
Staaten, Braunschweig und der freien Stadt Frankfurt einerseits, und 
Hannover sowie Oldenburg andererseits, betreffend den Beitritt Hanno= 
vers und Oldenburgs zu dem Zollvereinigungsvertrage vom 28. Juni 
1864 und zu dem Vertrage über den Verkehr mit Taback und Wein 
von demselben Tage 
— Hamdelsvertrag zwischen den Staaten dess elben und dem Königreiche 
Belgien unter A, vom 22. Mai 1866 
— Handelsvertrag zwischen den Staaten desselben und dem Königreiche 
Großbritannien unter B, vom 30. Mai 1865 
Zollvereinsstaaten — Controleverfahren bei Durchfuhr von vereinsländi. 
schem Weine und Most durch die dazu gehörigen Staaten, welche vom 
Verbrauche dieser Gegenstände eine Abgabe erheben 
Zollvertrag, s. Handels= und Zollvertrag mit Oesterreich. 
Zucker — Steuermaß bei der Verarbeitung getrockneter Rüben dazur 
Zweigeisenbahn, Kieritzsch-Bornaer, — Concessionirung derselben 
Zwickau — Genehmigung einer öffentlichen Anleihe des dasigen Brückenberg- 
Steinkohlenbauvereins 
— Expropriation von Eigenthum für Erweterung des dasigen Staats- 
eisenbahnhefs . . 
— welche Fluren davon betrosfen werden Z 
Zwölferverein zu Dresden — dessen Statuten werden. bestätigt 
Zwönitz — Bestätigung der Statuten des dasigen Vesschußvereins 
— inwieweit der dasige Verschußverein von der Stempelabgabe befreit ist 
— . 
1865. 
  
  
  
  
Tag. Seite. 
4 Juli 482, 516 s 
482. 523 fg 
" 482, 526 fg. 
18 Juli 529, 530 fg. 
529, 537 fg. 
3 Juni 400 fg. 
31 März 143 
15 Nov. 673 fg. 
9 Juni 579 
  
21 Aug. 588 fg. 
- - 589 
31 März 136 fx. 
11 Febr. 91 fg. 
30 März 142 
6 
* 
  
Paragraph. 
1—9 
1—3
	        
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