Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Benennung der Gegenstände. 1862. 1864. 1865. 1866. 
Thlr. Sgr. Thll. Sgr. Thllrl Sgr. Thlr.Sgr. 
—“ Fl. r. Fi. . Fl. Ær. Fl. ær. 
Kali- oder natronhaltige Pflanzen, auch Pflanzen zum 
Medicinalgebrauche: 
frisbhe Frei 
getrocknett ........ 15 
521 
Waaren von Marmor oder Alabaster aller Art, mit 
Ausnahme der Statuen, außer Verbindung mit 
anderen Materialien 5 
174 
Bausteine, bearbeittte Frei 
Edelsteine aller Art, ohne Fassung 15 
624 
Waaren aus Achat und anderen ähnlichen Steinen 
74 
Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen; Schleif= und 
Wetzsteine aller Art, Kalk und Gips, Graphit Frei 
Parfümerien 3 10 
5 50 
Wenn die Umhüllungen, in welchen die Parfü- 
merien eingehen, für sich allein höher belegt 
sind, so wird der höhere Satz erhoben. 
Cichorien, gebrannter oder gemahlenernr .. . 20 
7 70 
Lichte: 
Talg= und Steain 2 . 1 15 
F 50 2 374 
andenr: 2 . 
8·.5’0 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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