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Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
Ver-
zollung.
Jollbetrag.
Fl. Kr.
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Ausnahme des Herren- und Frauenschmucks und der Nippes- und Toilette—
Gegenstände, wenn diese unecht vergoldet oder versilbert sind:
a) Alle Eisen- und Stahlwaaren, welche weder ganz noch an einzelnen
b)
Theilen abgeschliffen, polirt, emaillirt, gefirnißt, lackirt sind, noch unter b
und c oder unter den Positionen 17 b, c, d und e aufgeführt wer-
den; dann
Aexte (Hacken), Sägen, Sensen, Sicheln, Futterklingen, Stemmeisen,
Hobeln, Schnitzer (Messer), Tuchmacher= und grobe Schneiderscheeren
C(Zuschneidescheeren), grobe Messer zum Handwerksgebrauche (auch Kneife
und Bauernpuffer), Schrauben, Feilen, Raspeln; alle diese Gegenstände
auch abgeschliffen; Kratzbürsten, Siebböden, emaillirtes Kochgeschirr.
Alle diese Waaren auch in Verbindung mit Holzwaaren, mit Aus-
nahme derjenigen der Pos. 33 d.
Herren= und Frauenschmuck, Toilette= Gegenstände Mippes) „ mit Aus—
nahme der unecht vergoldeten oder versilberten;
Drahtgeflechte und Drahtwaaren, mit Ausnahme der unter a genann—
ten Siebböden, ferner Draht mit Papier überzogen;
Maultrommeln und Fischangeln, Stahlfedern aller Art (mit Aus-
nahme der Stahlschreibfedern), Hülsen und Stiele zu Schreibfedern,
Stahlperlen, Häkel-, Tombour= und Stricknadeln, Weberblätter, Weber-
kämme, Weberzähne aus Stahl;
Waffen und Waffenbestandtheile, mit Ausnahme von Gewehren aller
Art;
alle abgeschliffene, emaillirte, polirte, gefirnißte und lackirte Gegenstände,
mit Ausnahme der unter a und c genannten;
alle Eisenwaaren, mit Ausnahme der unter c genannten, in Verbind-
ung mit anderen Materialien, insofern diese Verbindungen nicht unter
a, die kurzen Waaren oder die Waaren der Position 32 8 fallen
) Nähnadeln, Schreibfedern, Uhrfournituren und Uhrwerke, Gewehre aller
Art
Metallwaaren, d. i. Arbeiten aus Aluminium, Blei, Kupfer, Messing, Packfong,
Tomback und anderen unedlen Metallen und Metallgemischen, mit Ausnahme
1 Ctr.